Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kurz vor 3jähriger elternzeit wieder schwanger welches elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kurz vor 3jähriger elternzeit wieder schwanger welches elterngeld?

alesya

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Guten abend frau Bader, ich hatte für mein erstes kind 2 jahre elternzeit beantragt, kurz vor dem ende des zweiten jahres habe ich um ein weiteres jahr verlängert. Das heisst meine 3 jährige elternzeit endet am 16.02.2016 jetzt bin ich wieder schwanger und der entbindungstermin für mein zweites kind ist am 29.05.2016. Was wäre für mich am sinnvollsten? Sollte ich am 16.02.2016 wieder anfangen zuarbeiten? Habe ich überhaupt ein besonderes recht darauf meine elternzeit um 2 monate zu verlängern weil es einfach eine sehr kurze zeit ist? Welches elterngeld bekomme ich wenn ich arbeite und wenn nicht? Bitte um hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

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Wenn du nicht arbeitest bekommst du 300 Eur Grundsatz, sofern du nicht in Deiner Elternzeit Teilzeit gearbeitet hast. Für 1 Kind unter 3 oder zwei unter 6 gibt es Geschwisterbonus. Ansonsten wird jeder Euro angerechnet, den du erarbeitete. Geh für die zwei Monate auf Arbeit, wenn Dir das Geld nicht egal sein kann bzw. In Mutterschutz! Das ist das Problem von Deinem AG. LG Lilly


Sternenschnuppe

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Es bleibt nur wieder arbeiten zu gehen. Elterngeld wird der Mindestsatz, bekommst ja nur einen ganzen Monat mit Einkommen zusammen vor dem Mutterschutz. Immerhin dann aber volles Mutterschutzgeld. Auf jeden Fall Vollzeit durchziehen, Urlaub noch einbauen. Es sei denn ihr seid nicht darauf angewiesen, dann kannst Du um unbezahlten Urlaub bitten ( Krankenkasse vorher abklären ) oder den Chef um einen Aufhebungsvertrag bitten. Wäre Kulanz.


SumSum076

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Du hast doch dann die 3 Jahre Elternzeit schon aufgebraucht, da kannst du nix mehr verlängern. Für das Mutterschaftsgeld wäre es sinnvoll, die Zeit wieder arbeiten zu gehen. Fürs Elterngeld bringt es nix. Dafür ist das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz relevant. Nimmst du unbezahlten Urlaub, ist das negativ für dein MuSchu-Geld. Gruß Sabine


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