MiniMausi
Hallo, ich habe heute vom FA bestätigt bekommen, dass ich schwanger bin! Mein errechneter Entbindungs-Termin ist der 27.5.16 :) ich würde mich sehr gerne freuen nur mache ich mir Gedanken um das zweite geplante Kind. Ich arbeite in Vollzeit und habe einen befristeten Vertrag, der am 15.5.16 ausläuft. Ich habe vor kurzem erst die Bestätigung erhalten, dass mir dieser nicht verlängert wird. Ein Kind war Eig erst bei der nächsten Anstellung die hoffentlich unbefristet gewesen wäre geplant, jetzt ist halt alles etwas früher... Ich habe in vielen Foren gelesen, dass ich mir jetzt in meinem Fall keine Sorgen machen sollte, da ich rechtzeitig im April/Mai in Mutterschutz gehe und dann in Eltern Zeit. Die letzten 12 Monate vor der Geburt, die ich ja gearbeitet habe und noch arbeiten werde sind relevant für die Berechnung des Elterngeldes. Nun meine Frage: wenn wir vorhaben ein zweites Kind in diesen 24 Monaten(ein Jahr ist mir zu wenig mit meinem Kind) zu bekommen, müsste es zu einem bestimmten Zeitpunkt kommen und am besten sollte ich die Elternezit vom 1. Kind rechtzeitig vor dem MuSch des 2. Kind kündigen. Elternzeit des zweiten Kindes für zwei Jahre beziehen und dann das vom ersten Kind nach den zwei Jahren anhängen...alles verstanden. Nur hat mich ein Eintrag stutzig gemacht. Es hieß für Arbeitslose Mamis, was ich ja dann ab dem 15.5.16 bin zählt dann für s zweite Kind das ALG1 d.h. Für s zweite Kind würde ich nur 300€ (150€ für 24 Monate)bekommen und 10% geschwisterbonus und KG?! Stimmt das? Sonst lese ich immer, dass man immer noch die 12 Monate vor Geburt des 1.Kindes zählt?! Hoffe ich mache hier kein Durcheinander und Sie verstehen mich. Ich will wissen ob ich beim zweiten Kind auch 600€ + KG+ Bonus bekomme auf 2 Jahre oder nur 150€(300€:2) +KG+Bonus ?? Ich bedanke mich für Ihre Mühe und hoffe auf eine schnelle Antwort. Liebe Grüße Paula Maus
Hallo, Sie haben heute von Kind 1 erfahren u brauchen eine schnelle Antwort über Kind 2? Bisschen übertrieben. Kind 2 müsste zum ersten Geburtstag von Kind 1 kommen, um das volle EG zu bekommen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wie soll ich sagen. Du wirst gar keine Elternzeit haben. Ohne Arbeitgeber gibt es keinen Arbeitsplatz der freigehalten wird. Du bist dann halt Hausfrau. Wenn Du Dein Kind 2 Jahre betreuen möchtest, dann bekommst Du nach dem Elterngeld auch kein ALG1. Du stehst dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung. Insgesamt zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz des Kindes für welches Elterngeld beantragt werden soll. ALG1 ist Lohnersatz und kein Einkommen. Daher wird es mit 0€ gewertet. Nach dem Elterngeld musst Du Dich selbst krankenversichern, bei Splittung nach zwei Jahren. Finanziell sicherer Weg wäre ein Jahr Zuhause, dann arbeiten bis zu einem neuen Mutterschutz. Oder die geplanten 2 Zuhause, dann ein Jahr arbeiten bis zum neuen Mutterschutz.
MiniMausi
Danke für die Nachricht. D.h. das Elterngeld für Kind Nr 1 auf 24 Monate ist auf jeden Fall sicher? Und für Kind 2 gäbe es nicht einmal 300€ bzw. 150€ Mindestbetrag vom Staat? Na super, dann muss ich wieder arbeiten gehen nach dem ersten Baby. Ich dachte ich könnte 4Jahre am Stück zu Hause bleiben und mich um die Kinder kümmern.
Sternenschnuppe
Ne. Den Mindestsatz von 300€ und 75€ Geschwisterbonus bekommt auch jede Hausfrau. Oder Du wirst in den ersten 3 Monaten nach Geburt schwanger. Dann bekommst Du das gleiche Elterngeld und Geschwisterbonus. Krankenversichern kannst Dich beitragsfrei beim Mann sofern ihr verheiratet seid und er nicht privat versichert ist.
sternenfee75
Den Sockelbetrag fürs 2. Kind bekommst du schon, gesplittet dann 150€ plus Geschwisterbonus. Das Einkommen von vor dem ersten Kind würde nur mitgerechnet werden, wenn das 2. ca zum 1. Geburtstag des ersten Kindes geboren wird. Ez kündigen zum 2. Mutterschutz kannst du nicht, da du keinen AG hast und du somit auch keinen Anspruch auf Gehalt im Mutterschutz.
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