Mitglied inaktiv
Ich möchte ab der Geburt unseres Kindes die Elternzeit in anspruch nehmen.Der warscheinliche Termin 14.8. Mein Chef will mir meinen Urlaub um 2/12 kürzen eben sö Urlaub und Weihnachtsgeld. 1.Meiner Meinung nach darf er dem Urlaub nur für den vollen Monat den ich nicht da bin kürzen also 1/12? 2.Wie ist das mit den Urlaubs/Weihnachtsgeld
Hallo, Sie haben bis einschließlich für den Monat Urlaubsansprüche, in dem der Mutterschutz endet. Wenn das Okt. ist, erwerben Sie für Nov. + Dez. keine Urlaubsansprüche. Bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommt es auf die Grundlage der Zahlung an. Im zweifel haben Sie im Mutetrschutz Ansprüche, in der EZ nicht Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Als Mutter erwirbst du auch während der Mutterschutzfristen Urlaub. Kommt dein Kind also am 14.08, geht dein Mutterschutz bis zum 09.10.11. Urlaub kann dir nur gekürzt werden für jeden GANZEN Monat, den du in Elternzeit bist. Gehst du also nach dem Mutterschutz nahtlos in die Elternzeit wären das bei dir also die Monate November und Dezember. Dann wären dann 2/12. Oder bist du nicht die Mutter? Nehmen Väter die 2 Partnermonate zusammenhängend kann der Urlaub um 1/12 gekürzt werden. Nehmen sie zwei einzelne Monate, dann kann er gar nicht gekürzt werden. Beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Gruß Sabine
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