Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kürzung der Öffnungszeiten der Großtagespflege

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kürzung der Öffnungszeiten der Großtagespflege

PiaMarie

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Guten Abend, Weitere Eltern und ich stehen vor einem existenziellen Problem. Die Großtagespflege hatte bisher Öffnungszeiten von 6.00-18.00 Uhr und keine Schließzeiten. Träger ist die Kommune. In einer Gemeindesitzung wurde auf Anraten des Jugendamtes ("plötzlicher Ausfall" zweier Erzieherinnen) eine Öffnungszeit von Mo-Do 7.00Uhr bis 16.30 Uhr und Fr. 7.00-14.00 Uhr beschlossen. Außerdem schließt man nun an 30 Tagen. Eine Übergangszeit wurde uns nicht gegeben (Beschluss am 15. Dezember, Änderungen ab 1.Januar) Darf eine Gemeinde so einfach einen Vertrag brechen? Soll ich diesen prüfen lassen? Inwieweit geht der Betreuungsanspruch den ich ab 1.August 2013 bekommen habe? Bitte helfen Sie uns/mir. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Betreuungs Anspruch die kleine bis mittags. Ob die Änderung rechtens ist, hängt an der Satzung. Das kann Ihnen am besten ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht vor Ort erklären. Liebe Grüße NB


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