Sehr geehrte Frau Bader,
letzten Monat bin ich für zwei Tage ins Krankengeld gefallen (29.+30.10.), nachdem ich wegen starker Schwangerschaftsübelkeit länger als 6 Wochen krank geschrieben war .. Korrekterweise wurde mir mein Gehalt für diese zwei Tage gekürzt. Laut Arbeitsvertrag stehen mir zusätzlich 675 Euro Kinderbetreuungskosten zu. Darf der AG diese nun auch kürzen?
Vielen herzlichen Dank !!
von
hubbabubba
am 10.10.2014, 17:11
Antwort auf:
Kürzung der Kinderbetreuungskosten
Hallo,
je nach Vertrag. Im Zweifel ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2014
Antwort auf:
Kürzung der Kinderbetreuungskosten
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für die Antwort! Im Vertrag sind nur die Tätigkeit als solche geregelt, der Jahresurlaub, die wtl Arbeitszeit und der Jahresverdienst als Summe x, auswählbar in 13 Monatagehältern nebst mtl Kinderbetreuungskosten von 675 Euro. Mehr nicht. Eine kurze knappe Seite, sprich es greifen die gesetzlichen Grundlagen.
Wie sehen Sie das?
Viele Grüße
von
hubbabubba
am 11.10.2014, 20:28