Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kürzung der Flexibilitätsstufe = Gehaltsstufe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kürzung der Flexibilitätsstufe = Gehaltsstufe

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Sehr geehrte Frau Bader, das Gehalt von Person X wird nach Flexibilität gezahlt. Sprich, 2 Wochenenden im Monat müssen gearbeitet werden sowie flexibles Einspringen bei Dienstausfall von Kollegen = höchste Gehaltsstufe; kann nur ein WE gearbeitet werden und evtl. nur Frühdienste = weniger Gehalt. Nun hat die Frau von Person X vor 8 Wochen entbunden und bittet Person X in den nächsten 4-8 Wochen keine Spätdienste zu machen da ein weiteres Kind im Haushalt lebt und Ehefrau Unterstützung bei der Kinderbetreuung benötigt. Darf der.AG nun für dieae überschaubare Zeit tatsächlich eine Gehaltskürzung vornehmen? Ich fürchte Sie werden meine Frage mit Ja beantworten aber absichern wollen wir uns dennoch. Vielen Dank, A.


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