Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kürzung auf halbe Stelle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kürzung auf halbe Stelle

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Hallo Fr. Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit. Diese endet im Juli 2008. Gerne würde ich dann auch wieder arbeiten. Mir ist es aber nicht möglich, Vollzeit zu arbeiten (so war es vor der Elternzeit). Eine halbe Stelle könnte ich leisten. Ich habe mal was gehört, daß man eine Verkürzung der Arbeitszeit erreichen kann. Wie sieht meine Situation aus? Und wenn der AG nicht auf halbe Stelle kürzen möchte, muß ich dann kündigen, da ich die volle nicht mehr leisten kann? Vielen Dank für Ihre Auskunft. Gruß, Jasdan.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


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