Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mal eine (vielleicht doofe) Frage: Meine Elternzeit endet am 17.09.2011, ich will aber meine jetzige Stelle kündigen und eine andere zum 18.09.11 anfangen. Wann genau muss die Kündigung erfolgen? Drei Monate vorher, d. h. 17.06.11? Oder 3 Monate zum Monatsende, also Ende Mai? Danke und schöne Ostern.
Hallo, genau drei Monate vorher muss sie schriftlich zugegangen sein - aber eher schadet nicht. Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi Das muesste doch im vertrag stehen,meist sind es 4 wochen zum monatsende.
desireekk
Hallo, zum Ende der EZ sind es let. BEEG exakt 3 Monate K+ündigungsfrist. d. h. man muß spätestens 3 Monate vor dem Ende der EZ dem AG die Kündigung schriftlich mitgeteilt haben. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, danke für Deine Info. Dass das, was in meinem Vertrag steht, nicht gilt, ist ja klar, da ich in Elternzeit bin. Ich war mir eben nur nicht sicher, ob es auf den Tag genau 3 Monate sein müssen.
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