si1213
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 21.12.16. Ich möchte meine Stelle kündigen. Jetzt habe ich aber eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Das heißt ich könnte ja eigentlich erst zum 31.12 kündigen. Müsste ich die restlichen Tage dann arbeiten gehen? Könnte ich mit beidseitigem Einverständnis auch zum 21.12 kündigen? Liebe Grüße Si
Hallo, die Kündigungsfrist wäre drei Monate gewesen. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber in Verbindung, um dies einvernehmlich zu regeln. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach dem Elternzeitgesetz § 19 kannst du die Elternzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Das ist jetzt schon zu spät. Im gegenseitigen Einvernehmen, das wäre dann ein Auflösungsvertrag. Der geht immer.
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Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
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