Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung

Ich habe am 07.06.2021 einen Vertrag für einen Nebenjob bei einer Bar unterschrieben. 5 mal habe ich dort nun gearbeitet, bis ich erfuhr dass ich schwanger bin. Nun habe ich ein VORLÄUFIGES Beschäftigungsverbot bekommen von meinem Arzt und beim Regierungspräsidium eins für die ganze Schwangerschaft verlangt. Darum müsse sich nun meine Chefin kümmern. Darüber habe ich sie auch in Kenntnis gesetzt. Jetzt hat sie mir heute geschrieben, es sei nicht möglich und sie meldet mich jetzt ab, somit sei ich gekündigt und eine “Lohnfortzahlung“ sei nicht möglich. Das kann doch nicht richtig sein, oder ?

von Kisa1709 am 15.06.2021, 12:15



Antwort auf: Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung

Hallo, der AG, nicht der FA prüft die Gefährdung und spricht ein BV aus. Es gilt ein gesetzliches BV für die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, § 5 MuSchG. Wenn Sie schwanger sind, gilt besonderer Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2021



Antwort auf: Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung

moment. dein arzt ist raus. es geht um den arbeitsplatz. warum sollte der gefährlich sein? der ag alleine! prüft, ob er ersatztätigkeiten hat. du kannst doch kein bv verlangen und vom rp schon dreimal nicht. der AG muss die gefährdungsbeurteilung machen, danach entscheiden ob bv oder ersatztätigkeiten und wenn bv, erhält er deinen lohn den er dir weiter zahlt, vom der umlagekasse der kk zurück. wende dich ans gewerbeaufsichtsamt. abmelden kann sie dich nicht. aber du kannst auch kein bv verlangen.

von mellomania am 15.06.2021, 13:11



Antwort auf: Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung

Ist das Regierungspräsidium dein AG??? Das habe ich ja noch nie gehört, dass man dort ein BV verlangt.....

von KielSprotte am 15.06.2021, 13:21



Antwort auf: Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung

So hab ich’s von meinem Arzt gesagt bekommen und dort war ich auch richtig Das Regierungspräsidium (Abteilung Mutterschutz) bekommt die Beurteilung von meinem AG und muss diese ja „zur Kenntnis nehmen“. So soll es etwas schneller gehen, was es in meinem Fall eben auch soll. Hätte ich davor nicht beim Regierungspräsidium angerufen, hätte ich die Kündigung wahrscheinlich so hingenommen.

von Kisa1709 am 15.06.2021, 14:05



Antwort auf: Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung

Deine Chefin macht es sich leicht, sie muss dir ein BV aussprechen nach Gefährdungsbeurteilung. Sie kann über die Umlage deinen Lohn erstattet bekommen

von MamaausM am 15.06.2021, 14:55



Antwort auf: Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung

dein AG muss die gefährdungsbeurteilung machen und danach entscheiden, ob bv oder ersatztätigkeiten. nicht jemand anders. wie hängt das rp da drin?

von mellomania am 15.06.2021, 15:22



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