Mom2Be83
Hallo, ich werde im Juli meinen Knirps auf die Welt bringen und habe geplant nach dem MuSchu noch weitere 2 Monate in Elternzeit zu gehen, da ich ein sehr geniales Jobangebot (trotz dessen dass bekannt ist, dass ich kurz vorher Mama geworden bin) auf dem Tisch liegen habe. Dieses Jobangebot wäre entsprechend zum 1.11. oder verhandelbar zum 1.12. diesen Jahres. Nun habe ich in BEEG §19 jedoch gelesen, dass der Gesetzgeber, unabhängig vom aktuellen Arbeitsvertrag, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bis zum Ende der Elternzeit vorschreibt. Laut AV hätte ich eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Nun bin ich natürlich äusserst verwirrt, wann wie ich hier die Kündigung fristgerecht vorzunehmen habe, damit ich dann entsprechend den neuen AV unterschreiben und die neue Stelle antreten kann. Weil im MuSchu kann ich nicht kündigen, soweit ich das verstanden habe, oder? Und wenn doch, würde dann ab Kündigung auch das Mutterschutzgeld wegfallen, da ich ja dann keinen aktuellen Arbeitgeber mehr hätte, der eine Lohnfortzahlung vornehmen könnte? Vielen Dank für ihre (er)klärenden Worte schon vorab :)
Hallo, ich sehe das Problem nicht. Sie können doch, auch im Mutterschutz, zum Ende der Elternzeit kündigen. Dadurch ändert sich nichts am Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Ich denke, es müsste gehen, weil der Mutterschutz ja schon auf die Elternzeit angerechnet wird. Und ich gehe davon aus, dass du sehr wohl noch während des Mutterschutzes die Kündigung überreichen kannst. Ich würde sie sehr zeitig, evtl vor dem Beginn des Mutterschutzes überreichen, damit dein AG planen kann. Denn er braucht ja eh eine Vertretung für den Mutterschutz. Natürlich immer mit dem Zieldatum 31.10. bzw 30.11. Gruß Sabine
CKEL0410
hallo natürlich kannst du kündigen zum ende des muttersch. ich weiss aber nicht ob da die gesetzlichen künsigungsfristen laut vertrag gelten oder ob es wie bei der ez ist,da muss man 3 monate einhalten! was du natürlich bedenken solltest,was ist wenn etwas schief läuft? ich wollte nach der geburt meiner tochter auch wieder nach 8 wochen arbeiten,jedoch ging es meiner tochter sehr schlecht,sie wurde schlecht versorgt und wäre fast gestorben. in deiner situation hätte ich den neun job nicht antreten können,ich musste meine ez auf 1 jahr verlängern,das sie lang auf der its lag und ich 3 mal die woche danach zu therapien und ärzten musst. man hofft natürlich das sowas nicht passiert,aber was ist mit dem neuen job in so einem fall? mein ag hat meinen antrag glücklicherweise kurzfristig angenommen,aber wie das dann bei einem neun ag ist kann ich nicht sagen.
Mom2Be83
Hallo, es geht mir prinzipiell um die Frage "wann muss ich fristgerecht kündigen" um die neue Stelle zum 1.11.2012 anzunehmen. Am 26.5.2012 beginnt der Mutterschutz. Danach hätte ich gerne noch 2 Monate Elternzeit genommen. Nun verwirrt mich nun genannter §19 BEEG, WANN ich die Kündigung bei meinem aktuellen AG einreichen muss, um zum 1.11. dann die neue Stelle anfangen zu können. Gilt nun entspreched was in meinem Arbeitsvertrag steht? Oder kann ich direkt vor Beginn der Elternzeit das Arbeitsverhältnis kündigen? Muss ich diese genannten 3 Monate irgendwie beachten? Nochmals vielen Dank für ihre Rückantwort.
IngoAC
Moin, Du scheinst mehrere Optionen zu haben. 1. du nimmst ein jahr Eltenzeit und kannst bis 3 Monate vor Ende deiner Elternzeit mit 1 Monatfrist kündigen. Die 3 Monate gelten nur wenn du zum Ender der Elternzeit kündigst) 2. Du nimmst Eltenzeit bis zum neuen Job und Kündigst 3 Monate vorher. 3. evtl. sehr elegante Möglichkeit wäre wenn der neue Job ist nicht im gleichen Bereich wie der alte liegt der neue unter 30 Stunden die Woche ist: Du nimmst 3 Jahre Elternzeit und fängst in der Elternzeit den anderen Job an. LG Ingo
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