Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist Kita unwirksam?

Frage: Kündigungsfrist Kita unwirksam?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, in unserem Betreuungsvertrag mit einer privaten Kindertagesstätte findet sich in den AGB folgende Regelung zur Kündigung: "Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Monatsende. Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist beiden Seiten erstmalig nach Beginn des Betreuungsverhältnisses möglich." Ist diese Klausel gemäß Par. 309 Nr. 9 c BGB unwirksam (vgl. Urteil AG München, Endurteil v. 27.08.2015 – 213 C 13499/15)? Oder gibt es zu diesem Thema noch abweichende Gerichtsurteile?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist eine gesetzliche Regelung- danach darf die Kündigungsfrist nur 3 Mo. betragen. Als Folge ist die ganze Klausel nichtig. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Bisher gibt es kein Pauschal-Urteil zu Kita-Verträgen. Es sind immer Einzelfall-Entscheidungen, da es oft um explizite Gründe geht, die die Eltern anbringen, um den Vertrag kurzfristig aufzulösen. Auch hier geht es ja darum, das die Eltern der Meinung waren, bestimmte Punkte der Betreuung würden nicht erfüllt und daher sei eine vorzeitige Kündigung rechtens. In einem anderen Fall ging es um eine mißglückte Eingewöhnung und daraus resultierender Kündigung. Du wirst vermutlich viele verschiedene Urteile finden, die aber allesamt einen konkreten Fall behandeln in dem die Eltern aus bestimmten Gründen fristlos oder zumindest sehr kurzfristig kündigen wollten. Allgemein gilt: Kündigungsfristen können durchaus von der Kita selbst festgelegt werden. Erst, wenn dann jemand früher raus möchte, kommt dann die Frage auf, ob die Frist ein unzumutbare Benachteiligung darstellt oder ob es Gründe für eine außerordentliche Kündigung gibt. Wenn ihr früher raus wollt ist der beste Weg meistens, mit der Kita freundlich zu reden, in wie weit sie euch entgegen kommen können. Oft genug gibt es Wartelisten und der Platz kann eh kurzfristig neu besetzt werden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo cube, danke für deine Antwort. In der Urteilsbegründung wurde lediglich die Unwirksamkeit der Kündigungsfrist nach Par. 309 Nr. 9 c BGB angeführt, die besonderen Gründe für die außerordentliche Kündigung wurden nicht bewertet. Insofern würde ich aus dem Urteil generell ableiten, dass längere Kündigungsfristen als drei Monate in AGB von Kita-Verträgen unwirksam sind (da Par. 309 Nr. 9 c BGB anwendbar ist).


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe am 13.3.2014 den Vertrag für eine Kita zur Betreuung unseres Sohnes unterschrieben. Nun habe ich aber noch eine Zusage für einen anderen Kindergarten bekommen. Ich würde nun gerne von dem Vertrag zurück treten. Im Vertrag steht nach Paragraph 626 BGB nur fristlos zu kündigen, aus besonderen Gründen, wie z. B. Umzu ...

Liebe Frau Bader, meine Tochter soll die Kita wechseln, so bald wie möglich, da ich ziemlich unzufrieden bin. Es ist eine private Kita, die Entgeltberechnung wird aber trotzdem von der Stadt vorgenommen. Im Vertrag steht, dass eine Kündigung nur mit 8-wöchiger Kündigungsfrist zum Quartalsende vorgenommen werden kann. Zusätzlich wird eine Kündigu ...

Hallo Frau Bader, leider kann ich die Kündigungsfristen aus dem KITA-Vertrag sowohl im Bereich der ordentlichen Kündigung als auch der Kündigung aus wichtigen Grund z.B. wegen Umzug nicht ganz nachvollziehen. Könnten Sie mir diese freundlicherweise verständlich machen? Bedingungen des Betreuungsvertrages für eine städtische Tageseinrichtung f ...

Der Betreuungsvertrag sieht eine Kündigungsfrist "aus wichtigem Grund" von 3 Monaten durch die Eltern vor. Eine ausserordentliche Kündigung durch den Träger kann jedoch mit einer Frist von 1 Monat erfolgen. Ist eine solche Abweichung der Frist zulässig? Eine ordentliche Kündigungsfrist ist nur zum Ende des Kitajahres vorgesehen. Ist das ...

Hallo Frau Bader, kann ich mich in Baden Württemberg auf die Entscheidung des Münchner Amtsgerichts berufen (AZ: 213 C 13499/15)? Beträgt somit die Kündigungsfrist in der Kita maximal 3 Monate deutschlandweit? Bei uns sind es in den AGBs 3 Monate zum Quartalsende. Herzlichen Dank Agatha

P.S. Kann ich dann auch im beliebigen Monat raus wenn ich die Kündigungsfrist einhalte?Unsere Kita besteht auch da auf das Quartalsende. Danke

Hallo ich befinde mich bis zum 31.08.2025 noch in elternzeit. Meine normale Kündigungsfrist beträgt 4 Monate. Nun habe ich gestern ein Jobangebot erhalten, welches ich annehmen möchte. Welche Kündigungsfrist habe ich denn jetzt genau? Ich habe etwas von 3 Monaten zum Ende der elternzeit gelesen, welche ja nun wegen zwei Wochen überschritten ist ...

Sehr geehrte Frau Bader, auf Grund von Bauarbeiten im Neubaugebiet, die zwar gestern durch die Bauherren angekündigt worden sind, kam unser Kind heute zu spät in den Kindergarten und wurde an der Türe auf Grund der Verspätung durch das Personal abgewiesen. Gestern wurde noch abgekündigt, dass eine Nebenstraße als Ausweichweg befahren werden kan ...

Hallo,  wir haben unsere tochter damals kurz nach der geburt im einzigen kindergarten in unserem ort angemeldet, dort sagte man uns schon, dass wegen hoher nachfrage im nebenort ein zweiter aufmachen würde. Dieser war allerdings ebenfalls direkt voll und wäre für uns da wir nicht mobil sind und im ort wo wir wohnen auch arbeiten, unvorteilhaft ...

Hallo Frau Bader, bei uns ist es sehr schwer, ein Kindergartenplatz ab drei zu bekommen, auch wenn es ein rechtlichen Anspruch gibt. Was passiert, wenn mein Kind beziehungsweise ich kein Kindergartenplatz bekomme aber meine Elternzeit endet? Ich habe niemanden, den ich mein Kind geben kann. Nehmen wir an ich müsste jetzt am 1.11.2025 da hier di ...