lilule
Der Betreuungsvertrag sieht eine Kündigungsfrist "aus wichtigem Grund" von 3 Monaten durch die Eltern vor. Eine ausserordentliche Kündigung durch den Träger kann jedoch mit einer Frist von 1 Monat erfolgen. Ist eine solche Abweichung der Frist zulässig? Eine ordentliche Kündigungsfrist ist nur zum Ende des Kitajahres vorgesehen. Ist das zulässig?
Hallo, eine Kündigung aus wichtigem grund bedeutet, dass das Vertrauensverhältnis gestört ist - da halte ich 3 Mo. für unangemessen lang, zumal der KiGa nur einen Monat hat. Es gibt ansonsten keine Regelung. Wenn es keinen wichtigen Grund gibt, ist eine Kündigung zum Enbde des Kitajahres üblich. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, in unserem Betreuungsvertrag mit einer privaten Kindertagesstätte findet sich in den AGB folgende Regelung zur Kündigung: "Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Monatsende. Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist beiden Seiten erstmalig nach Beginn des Betreuungsverhältnisses möglich." Ist diese Klausel gemäß Par. 309 ...
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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zu folgendem Vorfall: Mein Sohn besucht seit 3 Monaten eine Kita- er geht dort in eine Krippengruppe. Er ist 1,5 Jahre alt. Das Außengelände wird sich mit allen Kindern der Einrichtung geteilt. Dort stehen auch Spielgeräte, die für Kinder ab 3 Jahren zugelassen sind. Hierunter ein hohes kletterger ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich der Vergabe von Kindergartenplätzen über den Kita-Finder in Bayern. Für meine Tochter (2,5 Jahre ) habe ich mich über den Kita-Finder bei mehreren Einrichtungen angemeldet. Nun erhalte ich nach und nach Rückmeldungen – bei einigen Kitas stehen wir auf der Warteliste, bei anderen h ...
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