Nachtrag.esgelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.mein AG darf mich also nicht in der Elternzeit kündigen,also erst nach 4.3.also bekomme ich am 31.3. die Kündigung und am 30.4. endet dann das Arbeitsverhältnis?
von
chrissi14
am 20.12.2018, 18:55
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
oder vertraglich. Die Frist hängt von der Dauer des Vertrages ab, § 622 BGB
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2018
Antwort auf:
Kündigung
er darf dir am ersten tag nach der elternzeit die kündigung geben
von
mellomania
am 20.12.2018, 20:06
Antwort auf:
Kündigung
Aber ist das nicht gegen die Fristen aus dem Kündigungsschutzgesetz?
von
chrissi14
am 21.12.2018, 11:32
Antwort auf:
Kündigung
WANN du die Kündigung bekommst, ist unerheblich. Wenn die Frist 4 Wochen zum Monatsende beträgt, müsste er dir die Kündigung SPÄTESTENS am 02.04. geben, damit der Vertrag am 30.04. endet. Er kann sie dir aber auch am 16.03. oder 09.03. oder eben am ersten Tag nach der Elternzeit geben.
von
-Talia-
am 22.12.2018, 18:28