Pusteblume1611
Hallo :) ich bin noch bis November in EZ. Ich arbeite für 9,5Stunden in der Woche- jedoch nicht dort wo bis zur Geburt gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber hat der Tätigkeit zugestimmt. Bisher war mein Plan diese Nebentätigkeit bis Sommer durchzuführen. Nun ergibt sich die Möglichkeit das ich bei diesem Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden kann. Kann ich nun schon eine Kündigung an meinen Arbeitgeber senden? Kündigungsdatum wäre dann das Ende der Elternzeit... Muss ich trotz der Kündigung, wieder um die Zustimmung für die Tätigkeit zwischen August und November bitten? Ich möchte jetzt schon die Kündigung absenden, da ich möchte das mein Arbeitgeber nun die Einstellung neuen Personals planen kann- da es nur eine kleine Firma ist. Worauf muss ich achten? Herzlichen Dank
Hallo, Sie können jetzt kündigen oder zum Ende der Elternzeit. Ob Sie für die Verlängerung eine neue Zustimmung benötigen hängt davon ab, was damals beantragt und genehmigt worden ist. Liebe Grüße NB
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