Frage: Kündigung

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis Ende April 2010 in Elternzeit. Habe bereits mit meiner Firma wegen Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit gesprochen. Ich möchte zurzeit nicht Vollzeit arbeiten. Da ich vor der Schwangerschaft als Technischer Berater im Außendienst tätig war, stehen die Chancen für mich nicht gut. Die Firma ist aber bemüht, mir nach Möglichkeit etwas in Richtung Teilzeit anzubieten. Es kann passieren, dass eine Entscheidung diesbezüglich erst im Februar oder März getroffen werden kann. Die Kündigungsfristen betragen jedoch 3 Monate zu Ende der Elternzeit, demnach muss ich bis spätestens Ende Januar kündigen. 1.) Kann ich theoretisch auch im Februar oder März kündigen wenn die Firma damit einverstanden wäre? 2.) Bekomme ich dann ggf. keinen Ärger mit der Agentur für Arbeit? 3.) Wenn ich selber gekündigt habe, wird mein Arbeitslosengeld gesperrt? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus. Viele Grüße Christine

Mitglied inaktiv - 12.01.2010, 17:03



Antwort auf: Kündigung

Hallo, 1. + 2 . Ja - es könnte aber Probleme mit dem AA geben 3. Ja, wenn es keinen plausiblen Grund gibt. Wenn der AG keinen TZ-Job zur Verfügung stellen kann, ist das ein Grund. Wenn Sie nur 1/2 Tage zur Verfügung stehen, bekommen Sie nur 50 % ArbGeld I Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2010



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