Frage: Kündigung

Hallo! Hab eine wichtige Frage: Meine kleine Tochter kam am 11.01.06 zur Welt. Ich habe ein Jahr Erziehungsurlaub bei meinem AG eingereicht. Müßte doch dann am 11.01.07 wieder dort anfangen, oder? Nun ist es so, dass ich dort nach dem Informieren von der Schwangerschaft so stark gemobbt wurde, dass ich die gesamt Schwangerschaft hindurch arbeitsunfähig gewesen bin und alles nur noch über meinen Rechtsanwalt lief. Möchte dort auf keinen Fall wieder arbeiten. Wann kann ich das Arbeitsverhältnis selber kündigen? Und muss ich dafür einen Grund angeben? Steht mir die Auszahlung meines Jahresurlaubs von 2005 noch zu? Möchte nichts falsch machen, da ich weiß mit welchen Mitteln in der Firma gearbeitet wird. Vielen Dank, Sandra

Mitglied inaktiv - 27.06.2006, 11:58



Antwort auf: Kündigung

Hallo, Sie können mit Frist 3 Mo. zum Ende der EZ kündigen. Einen Grund bedarf es nicht, die Kü. unterliegt aber der Schriftform. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2006



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