Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage, die meinen Mann betrifft bzw seine alte Arbeitsstelle. Er hat im Mai 03 angefangen, halbe Stelle - weil er noch ein paar Stunden als Lehrer nebenhaer gibt so ca. 400€/Mon. Der neue Arbeitgeber wußte das und war einverstanden. Ende September 03 wurde ihm zum 31.10.03 gekündigt. Nachdem er sich anfang Nov03 arbeitslos gemeldet hatte wurde ihm gesagt (vom Arbeitsamt), er hätte sich sofort nach erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden müssen - aber das hätte ihm der letzte Arbeitgeber sagen müssen (§37b SGB). Hat dieser aber nicht. Auf Nachfrage sagte dieser - schriftlich- mein Mann hätte angegeben, sich in einem anderen Arbeitsverhältnis zu befinden, darum wäre er nicht arbeitslos gewesen (gemeint ist der Lehrerjob mit 400Euro/Mon- wie ich finde etwas wenig, um einen 4 Pers. Haushalt über die Runden zu bringen:-).) Außerdem würde die Sache aufgrund der Art, wie der Brief geschrieben wurde, das ganze dem Anwalt übergeben (eine leere Drohung, denke ich). Da wegen dieser Sache meinem Mann über 200Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen wurden überlegen nun wir, zum Anwalt zu gehen. Wir haben nochmals um eine Begründung gebeten, warum es unterlassen wurde, ihn von der Meldepflicht zu unterrichten und eine Zahlungsfrist bis zum 10.03 gesetzt. Hat man da Aussicht auf Erfolg? Oder ist das rausgeschmissenes Geld? Danke für Ihre Antwort. Liebe Grüße, Sandra
Hallo, sorry, hier geht es nur r-u-b Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, eine frage: wie lange hatte dein Mann seine Probezeit? Der AG ist nicht verpflichtet, wenn er in der Probezeit eine Kündigung ausschreibt, einen Grund anzugeben. Wenn dein Mann gesagt hat, dass er noch nebenher arbeitet muß der AG davon ausgehen,dass er nicht arbeitslos wird wenn er ihm kündigt. Und 400€/Mon. bedeutet hier in Dtl. schon ein Minijob. Dem Staat ist es egal ob für eine oder mehrere Personen. Arbeitslos muß man sich immer sofort melden, wenn man aus einem festen Arbeitsverhältnis austritt bzw. ausgetreten wird (weißt schon was ich meine). Das war bei meinem Mann auch so. Als er einen Minijob hatte und gekündigt wurde mußte er sich sofort arbeitslos melden. Mit Minijob brauchte er es nicht beim AA angeben. Ich hoffe das reicht dir. bis dann bye
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