Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich habe eine Frage-ich bin im April 01 in Erziehungsurlaub gegangen!Habe dann einige Wochen später in dem Betrieb in dem ich auch vorher fest angestellt war meine Tätigkeit wieder aufgenommen,allerdings geringfügig d.h.auf 630dm Basis.Darüber wurde schriftlich nichts vereinbart!Ich habe auch nicht gewußt daß ich in der Zeit Urlaubsansprüche oder dergleichen habe.Es wurde so gehandhabt,daß nur die Stunden bezahlt wurden die ich auch gearbeitet habe! Wegen Unstimmigkeiten,Mobbing und keiner entsprechenden Unterbringungsmöglichkeit für mein Kind habe ich bei meinem Arbeitgeber angekündigt nicht mehr zu kommen. Leider habe ich mit einer Kündigungsfrist nicht gerechnet,da wir auch nichts vereinbart hatten.Jetzt möchte mein Arbeitgeber das allerdings so nicht hinnehmen und sagt ich müsste mich an die FRisten halten.Für mich ist es jetzt allerdings nicht mehr möglich noch weiter zu arbeiten.Wie kann ich das regeln?werde ich mich krankschreiben lassen müssen oder kann es mit einem Urlaub abgegolten werden den ich nie hatte?Und muß ich noch eine schriftliche Kündigung einreichen?Berührt diese Kündigung dann meinen festen Vertrag den ich während meines Erziehungsurlaubs noch bestehen habe?Fragen über Fragen,ich hoffe Sie können mir helfen! Mit freundlichen GRüßen und Dankeschön im Voraus!
Hallo, Sie haben die ganz normalen 4 Wo. Küfrist zu beachten und schriftlich zu kündigen (auch wenn der Vertrag mdl. geschlossen wurde). Da Ihnen gesetzlich (Bundesurlaubsgesetz) Urlaub zusteht, können Sie diesen beanspruchen. Es steht Ihnen nach dem BUrlG bei einer 6-Tage Woche 24 Urlaubstage zu. Je nach tatsächlicher Arbeitszeit muß das im Verhältnis runtergerechnet werden. Gruß, NB
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