Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Mein Erziehungsurlaub ist von meinem Sohn am 23.1.2001 zuende gegangen.Zwischendurch hatte ich auf 630 Basis gearbeitet in meiner Firma als Zahnarzthelferin und nun bin ich wieder Schwanger hatte dem Chef gleich am 11.1 bescheid gegeben. Eine Vertragsänderung habe ich aber nicht.Und laut Gesetz darf eine Helferin wenn sie Schwanger ist nicht mehr an der Assistenz arbeiten Sondern nur an der Information laut Steuerberaterin.Arbeiten darf ich im Moment nicht laut Arzt.Soll ich denn Kündigen oder nicht.Das ist ja jetzt so eine Sache mit der 2Schwangerschaft.Es gibt halt nur Arbeitslosengeld oder Erziehungsgeld eins von beiden bekommt man nur.Mein Chef meinte ich könnte wenn ich mich wohlfühle zwischendurch arbeiten oder nach der Entbindung.Die Steuerberaterin meinte es wäre jetzt erstmal alles auf Eis gelegt.Mein Ganztagvertrag wäre mit dem Ende des Erziehungsurlaub erloschen.Aber nun habe ich ja nichts festes in der Hand .Nartürlich kann ich nach der 2Entbindung ja auch nicht arbeiten außer vieleicht ein paar Stunden aushelfen.Er darf mich doch jetzt garnicht mehr Kündigen außer wir Machen ein Aufhebungsvertrag oder?Das mit dem Arbeistslos melden ist ja auch so eine Sache,ich müßte immer zu Verfügung stehen und mich bei Fimen vorstellen,aber wer nimmt schon eine Schwangere.Ich müßte es dann ja auch sagen oder?Mein Mann verdient ganz gut und so würde beim Arbeitslosengeld nicht viel rauskommen oder?Also könnte ich bis zum nächten Erziehungsgeld warten da einem ja nur eins vom beiden zusteht.Was kann ich denn jetzt tun,leider kennen wir uns in dieser Sache nicht aus. Vielen Dank im Vorraus
Hallo, ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie wollen kündigen, weil Sie nicht arbeiten können? Auf keinen FAll!!!!! Die ganzen Vorteile, wegen der die Gesetze zum Schutz vom SS geschaffen würden, werden dann umgangen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben derzeit einen Vertrag mit einer Tagesmutter. Nun möchten wir den Vertrag kündigen. Dies hat keinen besonderen Grund, wir kündigen somit fristgerecht. Ich habe nun diesbezüglich ein paar Fragen zur Interpretation des Vertrags und des Rechtstextes: 1. Im Vertrag ist folgende Kündigungsfrist genannt: Kündi ...
Hallo Frau Bader, Wir haben folgende Situation: Mein Sohn ist in einer Kita Einrichtung im Bundesland Bremen (Krippe und Kindergarten) aktuell in der Krippe. Er wird am 6.März 3 Jahre alt und wir haben letzte Woche die Kündigung für den Krippenplatz zum 31.7. geschrieben sowie die Anmeldung im Kindergarten... jetzt kam die Kita Leitung auf uns ...
Hallo, ich 31, alleinerziehend bin krankenschwester in der Zeitarbeitsfirma welche deutschlandweit vertreten ist und mehrer Standorte hat. Ich bin aktuell in Elternzeit bis Juli. Jetzt ist es so, das ich Februar weiter wegziehen werde nach Herford dort wäre der Standort Bielefeld dann für mich zuständig. Als ich das erste Mal nachfragte Sag ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner