Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung zum Ende der EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung zum Ende der EZ

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, am 3. Geb. meiner Tochter endet die Elternzeit. Wir sind weit weg umgezogen, so dass ich nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, bat deshalb den AG um Kündigung, damit ich AA-Geld bekomme. Der AG schreibt mir nun ich solle selbst kündigen nach § 19 BerzGG mit 3 Monaten Frist. Dar er die Kündigung ablehen ? Verbirge ich dann meinen Anspruch auf AA-Geld ? Soll ich einen Aufhebungsvertrag anstreben ? Abfindung gibts auch keine, sagt er. Danke für die Antwort. Nati


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen u wegen dem Beruf vom Ehemann umziehen sind Sie nicht gesperrt. Einer Kü. kann der AG nicht widersprechen Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, was passiert, wenn ich jetzt nicht kündige (weil ich nicht selbst kündigen will)aber am 1 Arbeitstag nach der EZ nicht erscheinen kann ? Kann mich der AG erst am 1.Tag nach der EZ kündigen oder auch schon jetzt zum Ende der EZ ? Danke Nati


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