Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe eine Frage.. bevor ich mich jetzt bei meinem Arbeitgeber "oute" und ggf. aus Unwissenheit in die Nesseln setze. Ich bin noch bis 14.Mai 2009 in Elternzeit und jetzt aktuell in der 11. SSW mit unserem 2. Baby. In meiner bisherigen Firma gibt es erhebliche Umstrukturierungen... habe eben mit dem Betriebsrat telefoniert.. so wie es aussieht, gehöre ich zu den Mitarbeitern, die nicht am bisherigen Standort bleiben können und eine Teilzeitstelle kann so wohl auch nicht ermöglicht werden.. soll mich aber an die Personalsekretärin wenden. Da ich vor der letzten Schwangeschaft (Geburt war 15.Mai 2006) bereits 2 Fehlgeburten hatte, wollte ich jetzt mit der Ankündigung beim Arbeitgeber noch warten.. habe jetzt aber Angst, dass mir betriebsbedingt zum Ende der Elternzeit gekündigt wird (habe gesetzliche Kündigungsfrist im Vertrag stehen). Was würden Sie mir raten? Kann mir nach der Elternzeit gekündigt werden auch wenn ich jetzt schwanger bin? Und wenn ich meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzähle: können die mir dann quasi Elternzeit verwehren, so dass ich nach der Geburt (voraussichtlicher ET 29. April 2009) dann gekündigt werde? Da ich seit dem 1.10.1996 in der Firma bin, möchte ich meine unbefristete Anstellung keinesfalls gefährden... Vielen Dank für Ihre Antwort Gruß Britta mit Leon (*15.05.2006) und aktuell SSW 10+5
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag, ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel ...
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Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
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