Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung zum Ende der 1. EZ - was bei erneuter SS

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung zum Ende der 1. EZ - was bei erneuter SS

Paulinchen83

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Mein Chef darf mir laut TVÖD mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der EZ kündigen. Ich kann mir gut vorstellen, dass er das tun wird. Was ist wenn ich aber während der EZ (vor oder nach Erhalt der Kündigung) wieder schwanger werde? Bleibt die Kündigung rechtswirksam, d.h. ich verliere den Anspruch auf Mutterschutzgeld oder wird sie unwirksam und ich bin wieder bis Ende der neuen EZ unkündbar?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Nein, Sie dürfen das. Der AG darf erst nach der EZ kündigen. Und dann auch nur, wenn Sie nicht wieder schwanger sind. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein das darf dein AG nicht so einfach. Du darfst mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der EZ kündigen. AG dürfen das nur mit Ausnahmeregelung über das Gewerbeamt in wenigen Fällen, wenn zB der Betrieb oder Standort geschlossen wird. Ich vermute mal du hast AN und AG verwechselt beim Lesen. Also noch mal genau nachlesen.


Paulinchen83

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Du hast Recht, es heißt hier: Für Kündigungen zum Ablauf der Elternzeit gilt für Beschäftigte die dreimonatige Kündigungsfrist nach § 19 BEEG. Diese besondere gesetzliche Kündigungsfrist geht etwaigen im Arbeitsvertrag genannten tariflichen Kündigungsfristen vor. Dann darf der AG also gar nicht während der EZ eine Kündigung aussprechen, sondern erst danach?


chrissicat

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Richtig, der Arbeitgeber darf dir erst NACH der Elternzeit kündigen.


Felica

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Nein, erst am ersten Arbeitstag nach der EZ. Sofern du da nicht schwanger bist. Bist du dann wieder schwanger greift das mutterschutzgesetz, also Kündigungsschutz usw. Mutterschaftsgeld gibt es in Höhe des dann aktuelle Vertrages und EG mindestens 300 €.


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