Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, und zwar bin ich noch im Erziehungsurlaub. Nach dessen Ende soll ich meine Festzeitstellung (40 Std.-Woche)wieder antreten. Was ist nun aber, wenn ich bis dahin mein Kind nirgendwo untergebracht bekomme (kein Kiga-Platz etc.)? Möglichkeiten mein Kind firmenintern unter zu bringen gibt es auch nicht. Darf mein Arbeitgeber mir dann kündigen bzw. soll ich mir kündigen lassen? Bin momentan ein bißchen ratlos, was dann werden soll. Danke für Ihre Antwort! LG Bibi
Hallo, sind die 3 Jahre um? Sonst EU verlängern. Ansonsten müssen Sie/ der AG kündigen. Sie erhalten aber kein Arbeitslosengeld, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, ich habe bereits vor 2 Wochen den Vertrag für den KiGa-Platz (ab September 2010) unterschrieben, möchte diesen aber nun doch wieder kündigen. Im Vertrag selber stehen keine Kündigungsfristen, aber es wird auf die KiGa-"Broschüre" verwiesen. Dort steht drin: "Den Kindergartenplatz können sie unter Einhaltungspflicht von 4 Wochen ...
Hallo Frau Bader, ich habe im kiga-Betreuungsvertrag meines Sohnes ein ausdrückliches Kündigungsrecht stehen.Auch in der Ordnung des Kiga´s die ich erhalten habe steht lediglich, das das Betriebsjahr bis 31.08. geht, kann mir nicht vorstellen, das das mein Kündigungsrecht außer Kraft setzt.Jetzt habe ich fristgerecht den Platz bis 31.07. gekündigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind wird im Juli 3 Jahre und kommt nicht in den Betreuungsbereich ab 3 Jahren, sondern soll noch ein Jahr in der Krippe verbleiben, weil nicht ausreichend Plätze vorhanden sind. Ich habe diesen Umstand vor ca. 2 Wochen von einer Mutter erfahren. Durch die Kita wurde ich zu keinem Zeitpunkt darüber informiert bzw. ...
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Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
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