Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zur Kündigung KIGA

Frage: Frage zur Kündigung KIGA

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Ich wollte gern zur Juli den Kiga kündigen,nun blätterte ich im Vertrag nach und lese das hier: Das Kindertagsstädtenjahr beginnt und endet in der Regel mit Ablauf der Hamburger (Schul-)Sommerferien. Die ordentliche Kündigung des vorligenden Förderungs- und Betreuungsvertrags durch die Eltern ist bis zum 3. Werktag eines Monats bis zum ende des nächsten Monats zulässig,jedoch nicht mit Wirkung zum 30 Juni eines Jahres.Anstelle eines Wirkungszitpunktes der Kündigung zum 30.Juni eines Jahres tritt mit Rücksicht auf die jeweilige Zeit der Schließung der Einrichtung im Sommer der 31.Juli des Jahres! Für den Fall dass die Schließung im Sommer erst im August des Jahres beginnt,ist eine Kündigung nicht mit Wirkung zum 30.Juni sondern mit Wirkung zum 31.Juli des Jahres ausgeschlossen.In diesem Fall tritt an die Stelle des Wirkungszeitpunktes der Kündigung zum 31.Juli des Jahres der 31. August des jahres. Als ich das gelesen habe hatte ich lauter Fragezeichen im Kopf!Verstehe das auch nicht so ganz heisst es ich kann zum ende Juni nun nicht kündigen? Schliesungstage haben wir von 21.07.bis 08.08.08


Mitglied inaktiv

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Hi, das bedeutet, dass du zwar zum 30.6. kündigen kannst, die Kündigung jedoch erst zum 31.7. wirksam wird. Somit musst du auf jeden Fall auch den Juli noch bezahlen. Gruß, speedy


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