Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, im September habe ich mein 2. Kind bekommen und befinde mich derzeit im Erziehungsurlaub. In Rücksprache mit meinem Arbeitgeber habe ich eine Elternzeit von 3 Jahren angekündigt und beim Arbeitgeber beantragt. Diese wurde vom Arbeitgeber im September schriftlich genemight. Vor Weihnachten wurden überraschend alle meine Arbeitskollegen zum 31.12.2001 mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt. Der Grund soll der Firmenkonkurs sein. Ich habe es von einer meinen Arbeitskollegen erfahren. Mir wurde bisher kein Kündigungsschreiben vorgelegt. Mein Arbeitgeber hat mich überhaupt nicht darüber informiert - also keine offiziele Mitteilung darüber. Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich im Normalfall eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalende. Für mich stellen sich nun folgende Fragen: 1. Wie verhalte ich mich in der oben beschriebenen Situation bzw. was bedeutet das für mich? Muß mich der Arbeitgeber kündigen auch wenn ich im Erziehungsurlaub bin? 2. Hätte ich einen Anspruch auf Abfindung trotz dem Konkurs? 3. Ich habe noch Anspruch auf noch ganz viel Urlaub aus dem vergangenen Jahr (2001). Was passiert jetzt mit meinem Resturlaub? Vielen Dank für Ihre Bemühungen, D. Reinert
Liebe Frau Reinert, 1. Setzen Sie sich mit dem AG in Verbindung. Er müsste Ihnen eigentlich kündigen, muss aber dazu erst das Gewerbeaufsichtsamt beteiligen. Wie das mit der KüFrist ist, muss das Gewwerbeaufsichtsamt entscheiden. 2. Einen Abspruch müssen Sie aushandeln, eine gesetzl. Regelung gibt es nicht. 3.Der wird ausgezahlt, wenn finanziell möglich. Gruß, NB
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