Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung wegen Firmenauflösung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung wegen Firmenauflösung

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Liebe Frau Bader, ich arbeite in der Softwareentwicklung einer Firma. Heute wurde uns mitgeteilt, daß die Firma zum Anfang des kommenden Jahres geschlossen werden muß. Ich bin momentan im 4. Monat schwanger und stünde - unter normalen Umständen - unter Kündigungsschutz. Nun meine Fragen. - Habe ich einen besonderen Kündigungsschutz? - Habe ich Anspruch auf eine Abfindung wenn die Firma aufgelöst wird? - Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld oder wie kann ich mich finanzieren (Einen neuen Job werde ich ja nun nicht mehr bekommen...)? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Gudrun, wird nur die Filiale oder die ganze Firma aufgelöst? Das ist ein entscheidender Unterschied! Ich gehe nach Ihrer Schilderung davon aus, daß die genze Firma aufgelöst wird. 1. Für eine Kü. muß dann die Aufsichtsbehörde angehört werden, da Sie ss sind. Aber wenn keine Fima, dann kein Arbeitsplatz, also wird die Behörde in diesem Fall wohl zustimmen. 2. Klar haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Reden Sie da mal mit dem SB vom AA. 3. Abfindung können Sie nur verlangen, wenn es im Arbeitsvertrag steht (selten) oder im Tarifvertrag (eher). Ansonsten wohl eher nicht. Die Kündigung ist ja bei Auflösung der Firma wahrscheinlich zulässig, da ja alle AN entlassen werden. Gruß, NB


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