Himbeere2008
Meine Tochter arbeitet in einer Arztpraxis. Jetzt wollen die Ärzte die Praxis wegen Corona schliessen und alle entlassen. Wenn die Situation sich beruhigt und ausgestanden ist, würden sie alle wieder einstellen und die Praxis wird weiter geführt. Nun glaubt meine Tochter schwanger zu sein. Test und Gyn-Besuch stehen noch aus. Die Kündigung wäre doch in diesem Fall gar nicht wirksam? Oder sehe ich das falsch?
Hallo, Wenn die Praxis komplett aufgegeben wird, kann der AG sich eine Ausnahmegenehmigung für die Kündigung beim Gewerbeaufsichtsamt holen. Liebe Grüße NB
peekaboo
der Schließung, dann hätte Deine Tochter doch keinen Arbeitgeber mehr.... *grübel*
Mitglied inaktiv
Die kündigung muss dann über die Aufsichtsbehörde laufen. Und dann sicher erlaubt sein.
Himbeere2008
Wären die Kündigungen nur wegen Corona überhaupt möglich? Ich würde nach einer solchen Aktion nicht mehr dort arbeiten.
Strudelteigteilchen
Die Kündigung wäre ja nicht "wegen Corona", sondern "wegen Schließung" - und, ja, in dem Fall darf man auch Schwangeren kündigen. Man braucht eine Ausnahmegenehmigung, aber die wird man bei einer Betriebsschließung bekommen. Pöse, pöse, Arbeitgeber! Die haben gefälligst für ein paar Monate Corona-Shutdown ausreichend Rücklagen zu haben. Echtjetzt!
Dreikindmama
Naja, die Arbeitnehmer haben aber auch weiterhin ihre finanziellen Verpflichtungen, wie Miete, Versicherungen, Lebensmittel usw. Gruß Sylvia
Strudelteigteilchen
Die Logik ist also: Wenn der eine gut und unschuldig ist, muß der andere böse und schuldig sein? Im Moment haben ALLE Probleme. Die einen mehr, die anderen weniger, aber am Status "Arbeitgeber" oder "Arbeitnehmer" läßt sich das nicht festmachen. Der Arbeitnehmer kann immerhin ALG1 beantragen.
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