Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung während individuellem Beschäftigungsverbot, trotzdem Mutterschutzlohn?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung während individuellem Beschäftigungsverbot, trotzdem Mutterschutzlohn?

Schneewittchen13

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Guten Tag Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen: Ich bin schwanger und arbeite mit nur einem Kollegen zu zweit für meinen Chef (Bürojob), es ist also ein winziges Unternehmen. Nun befürchte ich, dass der Chef den Betrieb kurzer Hand still legt, wenn ich wegfalle. Meine FA sagte, Sie würde mir vermutlich bald ein Beschäftigungsverbot aufgrund gesundheitlicher Risiken ausstellen. Falls ich eine Kündigung erhalten sollte, macht es einen Unterschied, ob ich bereits im BV bin oder noch nicht? Bekomme ich trotzdem vollen Mutterschutzlohn und im Anschluß Mutterschaftsgeld (oder muss ich mich arbeitslos melden und beziehe dann Arbeitslosengeld, was ja viel weniger wäre)? Den AG-Anteil am Mutterschaftsgeld, übernimmt den im Falle einer Kündigung die zuständige Stelle? Ich danke Ihnen vielmals für Infos, bin total verunsichert!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist völlig egal. Wenn Ihr Arbeitgeber ihnen kündigt, brauche eine Zustimmung von Gewerbeaufsichtsamt. Wenn er der Betrieb stillgelegt, auch. Dann darf sie allerdings kündigen. Es kommt dann auf den Zeitpunkt an. Wenn sie dann noch in der "normalen" Schwangerschaft sind, müssen sie sich arbeitslos melden und bekommen bis zum Ende des Mutterschutzes Arbeitslosengeld. Wenn dies bereits im Mutterschutz ist, übernimmt die Krankenkasse den Anteil des Arbeitgebers in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße, NB


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