Elternzeit12
Guten Tag Frau Bader, ich bin am 12.6.16 Mutter geworden und habe für 3 Jahre Elternzeit beantragt. Zudem habe ich eine Zusatzversicherung mit meinem AG getroffen: Nach einem Jahr, also ab 12.6.17 wieder 30 Std. zu arbeiten und das bis zum Ende der dreijährigen Elternzeit. Nun ziehen wir aufgrund eines Jobwechsels von meinem Mann in ein anderes Bundesland und ich kann am 12.6.17 leider meine Tätigkeit nicht wieder aufnehmen. Ich möchte sehr gerne auch an unserem neuen Wohnort ab dem 1.7.2017 wieder arbeiten. Ggf. auch in Vollzeit, sollte ich keine Teilzeitstelle finden. Was muss ich nun beachten und wie muss ich handeln. Die Küfrist in meinem Arbeitsvertrag beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Meine konkreten Fragen sind: ELTERNZEIT: - Wann muss ich kündigen? Damit ich am 12.6.17 nicht bei meinem alten AG arbeiten muss? - Kann ich bzw. Soll ich die EZ auch kündigen/beenden oder kürzen? Geht das überhaupt? Oder bin ich nun an die 3 Jahre gebunden und darf gar nicht Vollzeit arbeiten? Sind die 3 Jahre EZ ein Problem für einen neuen Job oder das Arbeitsamt? ELTENGELD: - Muss ich nun nur das Elterngeld für das erste Jahr (wir haben für 12 Monate beantragt) einfach ummelden? - Kann hier evtl. Etwas gekürzt werden oder ähnliches? Weil wir in ein anderes Bundesland ziehen? KINDERGELD: - Das melde ich einfach um, oder? Besten Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße
Hallo, am besten bleiben Sie erst mal in EZ u areiten mit Zustimmung des alten Ags in Tz bei einem anderen. Kündigen müssten Sie dann 3 Mo vor Ende der EZ. Wenn Sie vorher Vz arbeiten wollen, müssen Sie ind er Tat mit den vertraglichen/ gesetzlichen Fristen kündigen. Der EG-Stelle u der KG-Stelle würde ich den Umzug mitteilen. Liebe Grüße NB
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