Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, letzte Woche wurde ich zum Gespräch bei meinem Arbeitgeber eingeladen. Er wollte von mir wissen, ob ich mir vorstellen kann in den nächsten zwei Jahren wieder zu arbeiten. (Ich habe noch 2 Jahre Erziehungsurlaub!!!) Ich habe ihm ehrlich geantwortet, dass ich es nicht genau sagen kann, da man ja nie weiss wie es mit den Kindern klappt. Er meinte dazu, dass ich ihm einen Gefallen tun würde, wenn wir das Arbeitsverhältnis (welches schon seit knapp 12 Jahren besteht -inkl. Ausbildung und Erziehungsurlaub von einem Jahr)im gegenseitigen Einvernehmen auflösen würden. Er sagte mir, dass er selber nicht weiss, was sich in den nächsten zwei Jahren mit der Praxis ergibt (ich bin Arzthelferin);dass es sein könnte, dass er die Praxis an einen Kollegen übergibt. Meine Fragen hierzu sind: Kann mein Arbeitgeber mich in der Erziehungszeit kündigen? Was für Nachteile entstehen dadurch für mich (Rente, Krankenkasse, Arbeitsamt)? Muss mich ein neuer Arbeitgeber erstmal mit übernehmen (habe Teilzeit gearbeitet)? Steht mir eine Abfindung zu? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar. K.S.
Mitglied inaktiv
Hallo! Bin auch Arzthelferin und jetzt Schwanger, mittlerweile die dritte in Folge! ggg Seine erste AH kommt etz ins dritte Jahr des Erziehungsurlaubs! Hab im Internet und Zeitschriften nachgeschlagen, wie es rechtlich aussieht! Er darf sie NICHT kündigen, allerdings hat sie keinen Anspruch auf die selbe Arbeitsstelle aber auf einen GLEICHWERTIGEN! Ich denke schon, dass dich der andere Arzt übernehmen muss, schließlich werden ja deine Kolleginnen auch übernommen oder nicht?!
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