ain
Sehr geehrte Frau Bader, ich war in der Elternzeit vom 16.09.2017 bis 15.07.2018. Am 18.06.2018 hat mir mein Arbeitgeber zum 15.07.2018 gekündigt. Die Kündigung hat er mir am 18.06.2018 persönlich übergeben. Für die Kündigungschutzklage ist jetzt leider zu spät. Ist die Kündigung trotzdem unwirksam und wie soll ich weiter vorgehen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, nach meinem Dafürhalten ist die Kündigung unwirksam - und da dies nicht nach dem KSchG der Fall ist, kann man noch dagegen vorgehen. Ich würde einen RA beauftragen, um dem Ag dies mit zuteilen. Liebe Grüße NB
Felica
Kannst nichts mehr machen. Durch dein Nichtstun ist die Kündigung leider wirksam und rechtens geworden. Er hätte dir frühstens am ersten Arbeitstag nach der EZ die Kündigung geben dürfe, Ist aber jetzt egal, alle Fristen sind durch. Das blöderweise auch nur um wenige Tage. Ich hoffe du hast dich bereits ans Arbeitsamt gewendet. Nicht das es dort auch noch eine Sperre gibt.
ain
Hallo Felice, hast du eine Quelle dafür? Im Arbeitsamt wurde mir gesagt, dass ich mich an eine/n RA/in wenden sollte, da die Kündigung unwirksam ist.
Rotkehlchen
Meines Erachtens hat die Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage in deinem Fall noch gar nicht zu laufen begonnen wegen Paragraf 4 Satz 4 Kündigungsschutzgesetz. Wenn du bei Ausspruch der Kündigung noch in Elternzeit warst, hätte der Arbeitgeber dir ja nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde kündigen können. Die Dreiwochenfrist würde in so einem Fall erst dann zu laufen beginnen, wenn dir die Entscheidung der Behörde bekanntgegeben wurde. Und das ist ja laut seiner Schilderung nie passiert. Würde an deiner Stelle also auch schnellstens zum Anwalt gehen und auch auf jedem Fall dem Arbeitgeber deine Arbeitskraft anbieten.
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