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Hallo Frau Bader, ich hab am 1.4.2006 meinen Sohn entbunden und 3 Jahre Elternzeit bekommen. Im Jahr 2007 hat die Firma, bei der ich angestellt "war" Insolvenz angemeldet und somit den Betrieb aufgelöst. Obwohl es die Firma nun nicht mehr gibt, wird meine Kündigung, zwecks Krankenversicherung, nun erst am 31.3.2009 - also nächstes Jahr - wirksam. Dann ist mein Sohn nämlich 3 Jahre alt. Was passiert nun, wenn ich aber vor dem 3. Geburtstag meines Sohnes wieder schwanger werde? Die Elternzeit kann ich wohl kaum noch verlängern, weil es ja die Firma nicht mehr gibt. Muss ich die kommende Schwangerschaft dann dem Arbeitsamt mitteilen? Wer ist in solchen Fällen ein Ansprechpartner? Bekommt man für das zweite Kind auch Elterngeld? Gilt da noch die alte Regelung zum Elterngeld oder die Neue? Das heißt, man würde monatlichen Mindestsatz für 1 Jahr bekommen, nicht wahr? Zwecks Krankenversicherung, werden wir eine Familienversicherung über meinen Mann beantragen, da wir (mein Sohn und ich) sonst nicht mehr versichert sind, sobald die Kündigung eintritt. Stimmt das? Ich blicke hier leider noch nicht ganz durch. Um Aufklärung wäre ich sehr dankbar! Viele Grüße, BiggiM
Hallo, da Sie keinen AG mehr haben, haben Sie auch keine Möglichkeit der EZ. Sie müssen sich alle familienversichern. Ansonsten würde ich beim ArbAmt mal vorstellen. Liebe Grüsse, NB
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