Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung vor während oder nach Elternzeit?

Frage: Kündigung vor während oder nach Elternzeit?

Mondeo

Beitrag melden

Ich möchte in Elternzeit gehen eigentlich für zwei Monate doch es hat sich kurzfristig eine Möglichkeit ergeben, mich beruflich besser zu stellen und kann somit nur einen Monat war nehmen, nun zu meiner Misere. Der neue Arbeitsbeginn ist der 1.3.2017 durch die 7 Wochen Ankünigungsfrist ist es mir also erst zum 15.1.2017 möglich in elternzeit zu gehen, es heißt ja das man während der Elternzeit nicht kündigen kann bzw nur mit einer Frist von 3 Monaten. Danach kündigen ist aber auch nicht möglich da zwischen dem 15.2.2017 ind 1.3.2017 keine 14 Tage liegen die ich aber an kündigungsfrist habe. Ein Aufhebungsvertrag ist ebenfalls nicht möglich da mein Chef ein Ar...... Ist und ich ihn zudem noch verklagen muss auf Grund von nicht gezahlten Lohn Leistungen die nicht unerheblich sind sonst würde ich drauf verzichten. Habe ich noch eine andere Möglichkeit oder muss ich auf die Elternzeit verzichten, denn den neuen Arbeitgeber würde ich ungern fragen. Mit freundlichen grüßen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vorsicht! Den Chef so zu bezeichnen, ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund sogar während der Schwangerschaft und in der Zeit bis 4 Monate nach der Geburt. Das ist ein absolutes No-Go!


Mondeo

Beitrag melden

Ich hätte gern gewusst ob ich auf die Elternzeit verzichten muss damit ich fristgerecht zum 1.3.17 meine neue Stelle antreten kann oder es eine andere Möglichkeit gibt zu kündigen ?


Nelie1113

Beitrag melden

Hallo, man kann auch innerhalb der Elternzeit jederzeit kündigen. Diese Frist von 3 Monaten muß nur eingehalten werden, wenn man exakt zum Ende der Elternzeit kündigen will. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann möchtest Du vom 15.12.16 bis einschließlich 14.02.17 in Elternzeit gehen. Das ist noch möglich, wenn Du diese jetzt gleich bis spätestens Mittwoch dem Arbeitgeber mitteilst. Und dann kündigst Du mit der normalen Kündigungsfrist die Du hast bis 28.02.17. Dies kannst Du jederzeit auch wenn Du Dich in Elternzeit befindest. Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...