Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung und Krankenversicherung

Frage: Kündigung und Krankenversicherung

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Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen, zunächst einmal meine Situation. Ich bin verheiratet, lebe jedoch getrennt von meinem Mann in einem anderen Bundesland in das ich auch meinen Hauptwohnsitz jetzt verlegen werde. Mein Kind kommt Ende Februar zur Welt. Mein Noch Ehemann ist nicht der Vater des Kindes. Ich bin noch in meinem alten Betrieb gemeldet, der aber schon seit dem 01.08.04 (Habe seither Beschäftigungsverbot) finanziell nicht für mich aufgekommen ist. Jetzt hoffe ich dass wenigstens die Krankenkasse (BKK-Gesundheit) für das Mutterschaftsgeld aufkommt. Wie geht es dann weiter? - Ab wann kann ich kündigen, da ich ja nun 500 km vom Arbeitsplatz entfernt wohne. - Gibt das erstmal eine Sperre vom Amt, weil ich kündige? - Oder ab wann darf der AG kündigen? - Wie bin ich denn dann mit meinem Kind versichert? (Ehemann familienversichert? automatisch?) Ich seh langsam nicht mehr durch auch mit den ganzen Anträgen (Erziehungsgeld / Kindergeld) da mein Nochehemann ja alles unterschreiben muss, obwohl er ja gar nicht der Vater ist. Klingt hoffentlich nicht alles zu verworren. MfG Betty


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie zahlt der AG nicht??? Schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Ob Sie gesperrt sind hängt davon ab, warum Sie umgezogen sind. Kündigen würde ich erst zum Ende des geplanten EU. Dann sind Sie weiter KK versichert. Bis zur Rechtskraft der Scheidung zählt der Ehemann als Vater. Der KV kann trotzdem schon vorher das Kind anerkennen. Gruß, NB


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