Mitglied inaktiv
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Auflösungsvereinbarung? Werde wohl nach Ende meines EU nicht mehr arbeiten gehen, da sich bereits ein paar Monate später das nächste Kind angekündigt hat. Außerdem befinden wir uns auf Entsendung unseres Arbeitgebers in Asien und werden hier wohl noch verlängern (mein Partner wurde entsendet). Sollte ich eher beim AG eine Kündigung einreichen oder eine Auflösungsvereinbarung anstreben? Auflösungsvereinbarung bekam ich von einem vorigen AG, als ich aus einem Arbeistvertrag heraus ein Studium anfing. Damals hieß es wohl, daß mache sich beidseitig besser als eine Kündigung? Warum? Danke im voraus Tanja
Liebe Tanja, ich kann Ihnen weder zum einen noch zum anderen raten, da Sie bei beiden keinerlei Ansprüche auf irgendetwas haben (keine beitrafsfreie KK, kein Arbeitlsoengeld...). Am besten wäre es, Ihr AG verlängert den EU (falls noch nicht ausgenutzt) oder gibt Ihnen unbezahlten Urlaub. Der Unterschied ist, dass ein Aufhebungsvertrag eine einvernehmliche Regelung ist (meistens mit Abfindung und Verzicht auf Klage), eine Kündigung eine einseitige Sache, die sehr strengen Reeglen unterliegt. Gruß, NB
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