Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung oder Arbeitsvertrag erneut ruhend stellen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung oder Arbeitsvertrag erneut ruhend stellen

Sitis

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Guten Tag, ich befinde mich mit meinem zweiten Kind in Elternzeit bis 05/2019 und arbeite derzeit TZ in EZ bei meinem alten Arbeitgeber. Ich habe noch 10 Monate EZ von meinem ersten Kind übrig. Ich bin variabel vergütet, d.h. ein Teil meines Verdienstes ist an persönliche Ziele gekoppelt. Ich möchte meinen Arbeitsvertrag aufgrund hoher Belastung (sowohl betrieblich, da Arbeitszeiten nicht eingehalten werden als auch familiär) zumindest vorübergehend wieder ruhend stellen. Ich habe für nächstes Jahr das Angebot bei einem anderen Arbeitgeber für einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag über 12Std./Woche (andere Branche, "leichtere" Tätigkeit, erheblich geringere Bezahlung). Nun prüfe ich die Optionen: 1. Kündigung In diesem Fall verliere ich meinen Vollzeitvertrag und verwirke meinen Bonus 2017 (erheblicher fin. Verlust), da das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt nicht gekündigt sein darf. Frage: Was passiert in diesem Fall mit meiner verbleibenden Elternzeit? Kann ich sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmal nehmen? 2. Arbeitsvertrag erneut ruhend stellen bei Fortführung der EZ (ich weiß, dass mein jetziger Arbeitgeber dem neuen Arbeitsverhältnis zustimmen muss) Fragen: - Hätte mein neuer Arbeitgeber einen Nachteil aus dieser Konstellation? - Habe ich in diesem Fall Anspruch auf meinen variablen Anteil aus 2017? - Ich habe gelesen, dass man in EZ mind. 15 Std/Woche arbeiten muss. Wenn ja, warum? Ist das gesetzlich festgeschrieben? Wie wirkt sich welche Option auf meine gesetzliche Rente aus? Herzlichen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, besser ist es, wieder in die EZ zurück zu kehren und sich etwas bei einem neuen Ag zu suchen. Nachteile hat der neue AG nicht. Man hat Anspruch auf 15 Std, kann aber auch weniger arbeiten. Was mit Ihrem variablen Anteil ist, kann ich aus der Ferne nicht sagen, ohne den Vertrag zu kennen. Liebe Grüße NB


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