Mitglied inaktiv
Hallo! Ich weiß, daß es hierzu etliche Fragen und entsprechende Antworten gibt, aber keine kann meine nachstehende Frage beantworten: Meine Tochter wurde am 30.11.2005 geboren und ich bin für 3 Jahre in Erziehungsurlaub gegangen. Zwischenzeitlich wurde mir von meinem AG (keine Gewerkschaft o.ä. vorhanden) mündlich mitgeteilt, daß eine Beschäftigung auf TZ nicht möglich ist. Da der Betrieb weniger als 15 Beschäftigte hat, ist auch eine Verpflichtung nicht möglich. Das ist eigentlich auch nicht mein Wille, da der Arbeitsplatz 22 km entfernt ist und ich keine entsprechende Betreuung für meine Tochter (außer KiGa vormittags) habe. Nun wurde mir mitgeteilt, daß ich erst vom AG gekündigt werden kann, wenn der Erziehungsurlaub beendet ist, d.h. am 30. November 2008. Da ich im 8. Jahr (inkl. Elternzeit) dort beschäftigt bin, möchte ich gerne die Kündigungsfrist von dem AG wissen bzw. ab wann ich ALG beantragen bzw. ausgezahlt erhalten könnte? Muß ich während der Kündigungsfrist arbeiten evtl. auch nur Teilzeit? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, Sie wollen nicht kündigen? Dann gilt gestaffelt die Frist des § 622 BGB (www.gesetze-im-internet.de) Liebe Grüsse, NB
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