Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis 25.08.2006 in Elternzeit. Davor hatte ich Vollzeit gearbeitet, was mir mit 2 Kinder nun nicht mehr möglich ist. In einer mündlichen Anfrage wurde mir eine Absage für eine Teilzeitstelle erteilt. Nun stellt sich mir dir Frage, bis wann muß ich die Kündigung einreichen ? Laut Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungszeit 6 Wochen auf Quartalsende, ich möchte aber nicht zum 30.6.06 kündigen und damit ja fast 8 Wochen der Elternzeit verlieren ? Gibt es eine Frist, mit der ich zum Ende der Elternzeit dem 25.08. kündigen kann ? Danke für Ihre Hilfe Nicole
Hallo, ist ja alles schon richtig beantwortet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Das steht ganz klar im BErzGG: Du mußt mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der EZ kündigen. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, aufgrund einer mündlichen Absage für eine Teilzeitstelle würde ich an Deiner Stelle von mir aus nicht selber kündigen! Bringt nur Nachteile. Stelle lieber schriftlich einen Antrag auf Teilzeit. Je nach Größe des Unternehmens kann der Arbeitgeber dies nur unter bestimmten Gründen ablehnen. Wenn danach immer noch keine Einigung möglich ist, kann immer noch die Vertragsaufhebung folgen. Gibt es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat? Dann schalte evtl. auch noch den ein. Heidi
Mitglied inaktiv
Danke Désirée, nach dem Nachlesen durch deinen Hinweis, hab ich es auch gefunden. liebe Grüße Nicole
Mitglied inaktiv
Hallo Heidi, das Unternehmen hat nur 4 Vollzeit und 4 Teilzeitkräfte, einen Betriebsrat gibt es nicht. Wenn ich nicht kündige, dann muß ich zum gegebenen Termin erscheinen... eine schriftliche Absage zur Teilzeit werde ich mir geben lassen, da das auf em Amt verlangt wird. Danke für deine Hinweise und Mühen Nicole
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