Sternenstunde
Guten Tag Frau Bader, ich möchte während meiner Elternzeit etwas arbeiten. Meine Arbeitgeber habe ich deshalb um Erlaubiss gebeten (diese steht noch aus). Falls der Betrieb dieses nicht erlaubt, könnte ich dann vorzeig dort kündigen? Welche Nachteile ergäben sich? Zur Erklärung: Nach der EZ möchte ich aus vielen Gründen nicht mehr in den Betrieb zurück.. z.B: lohnt es sich finaziell nicht.. Ich habe Angst das die Firma die kleine Nebentätigkeit untersagen wird. Zwar ist es die gleiche Tätigkeit wie zuvor- jedoch keine Konkurenz- da 50km beide Betriebe trennen. Meine EZ geht im November 2017 zuende.. Im Sommer würde ich dann kündigen. Falls mein momentaner Arbeitgeber nicht erlaubt den Nebenjob anzutreten- was würde mir im Fall einer vorzeitigen Kündigung passieren können?
Hallo, wenn Sie sich familienversichern könne und das KK-Problem nicht besteht, ist das ok Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
An die vereinbarte Elterzeit bleibst du gebunden. Wenn du kündigen möchtest, kannst du das spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich tun.
Mitglied inaktiv
Du kannst auch innerhalb der EZ jederzeit mit der entsprechenden Kündigungsfrist deinen Arbeitsvertrag bei dem AG kündigen. damit endet dann aber auch deine dort vereinbarte EZ. Ein neuer AG ist nicht daran gebunden sich an diese zu halten. Falls Du nichts neues hast kann es evtl eine Speere beim ALG1 geben. Wichtig ist das dann vor allen wegen Krankenversicherung, die erlischt mit Ende der EZ. Also erst was neues suchen, dann kündigen wenn Du da eh sicher weg willst.
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