Guten Tag Frau Bader, ich habe im Dezember 2010 ein Kind bekommen und in Folge 2 Jahre Elternzeit bei meinem AG genommen. Nach 18 Monaten habe ich diese vorzeitig beendet um ein paar Stunden wieder zu arbeiten. Da meine alte Stelle zwischenzeitlich aufgelöst worden ist und mein AG keine geringen Teilzeitstellen vergeben wollte, einigten wir und auf einen Minijob bis zum Kindergartenalter und danach schrittweise Steigern der Stundenzahl. Der alte Vertrag wurde aufgelöst und ein neuer Minijob-Vertrag geschlossen. Die Stundensteigerung wurde mnündlich vereinbart. Nun habe auch aus betrieblichen Gründen die Kündigung erhalten. Habe ich nun Anspruch auf ALG1 oder steht die vorzeitige Beendigung der Elternzeit dem im Weg? Danke!
von Jamila79 am 02.05.2013, 07:57