Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in Elternzeit

Frage: Kündigung in Elternzeit

EvaVD

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin kurz vom Geburt, so mein Elternzeit fängt bald an. Danach will ich aber nicht zurück zu meinem Arbeitgeber, weil ich da ein Bossing wegen Schwangerschaft erlebte. Besteht bei mir auch ein 3 monatliches Kündigungsfrist? Das kann ich gut plannen und rechtzeitig kündigen, das ist Ok. Aber meine Hauptfrage: wenn ich dann arbeitslos bin, will ich natürlich gerne ein Arbeitslosengeld I bekommen, bevor ich was neues finde. Wie/wo/wann kann man dieses Bossing beim Arbeitsamt nachweisen (und damit 3 monatliches Sperzeit stornieren)? ich habe z.B. emails von meinem Arbeitgeber, die sagen genug... Oder hilft mir auch ein Nachweiss, dass mir mind. 2mal innerhalb von 1 Jahr mein Arbeitslohn mehr als 1 Monat später gezahlt wurde? (April - in Juni bezahlt, August - in Oktober bezahlt). Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der Zeit, in der Sie Ihr Kind betreuen, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und können auch kein Arbeitslosengeld erhalten. In Elternzeit sind Sie jedoch nicht ohne Arbeitgeber. Liebe Grüße NB


Neverland

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Reiche doch 3 Jahre EZ ein und suche dir dann innerhalb der EZ etwas neues. Wenn du etwas hast, kündigst du. Die 3 Monate beziehen sich auf Kündigung zum EZ-Ende. Kündigst du zu einem anderem.zeirpubkt, gelten deine vertraglichen Fristen ALG1 gibt es nur bei Kinderbetreuung. Zur Info.


Btby

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Also in der Elternzeit zu kündigen wäre nicht so schlau Du musst dich dann irgendwie krankenversichern. Such dir doch etwas Neues, Zeit hast du ja dann und musst nicht auf irgendwelche Arbeitslosengelder zurückgreifen


MamaausM2

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Warum willst du jetzt kündigen. Melde drei Jahre und suche dir in der Zeit was neues. Vorteil. Du bist solange krankenversichert wie du in Elternzeit bist. Anderenfalls nur solange du Elterngeld beziehst. Und Anspruch auf ALG1 hat man nur wenn das Kind (Säugling?) entsprechend betreut ist.


EvaVD

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Das weiss ich, das ich für ALG I eine Betreung brauche. Ich will etwas suchen erst, wenn das Kind in Kita ein Platz sicher hat (es ist hier so unsicher mit Kitaplätze und ich will nicht riskieren einen Job zu kriegen, bevor ich ein Kita Vertrag in Hände habe). Und mit KiTa will ich aber nach schlechte Erfahrungen mit meinem älterem Kind nicht früher, als in 1,5-2 LJ anfangen. Elterngeld kann ich nur 2 Jahre bekommen. So deswegen habe ich schon jetzt Angst, was passiert, wenn ich mit 2.LJ meines Kindes kein richtiges Job habe - und dann bin ich pleite, wegen dieses 3 mon. Sperzeit... So deswegen frage ich mich, wie das dann mit ALG läuft, wenn diese relevante Bedingungen zum stornierung des Sperzeites auftretten. Natürlich werde ich schon vorher suchen, aber in meinem Fach ist es gar nicht einfach etwas zu finden, man muss immer mehrere Hospitationen usw machen bevor eintritt - und das geht ohne KiTa Platz einfach nicht


MamaausM2

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Du bekommst Elterngeld max. 22 Monate je nach dem wie weit dein Mutterschutz in den dritten Lebensmonat des Kindes reicht sogar nur bis zum 21. Lebensmonat.... Monate mit Mutterschaftsgeld müssen immer mit Basis Elterngeld belegt werden werden. Das musst du auch bedenken.


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