Quwendolin
Sehr geehrte Frau Bader, Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, diese Endet in einem Monat. Ich musste meinen Arbeitgeber fristgerecht in der Elternzeit kündigen, da wir umgezogen sind. Mein Arbeitgeber hat mir bisweilen weder eine Kündigungsbestätigung(da meinte die Personalabteilung das sie das nie machen)noch meine Arbeitspapiere zugesendet. Meine Frage wäre, wie lange mein noch Arbeitgeber Zeit hat um mir die Papier zu senden/auszuhändigen? Vielen Dank im voraus.
Hallo, Einer Bestätigung bedarf es nicht, es handelt sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Wesentlich ist, ob der Arbeitgeber diese überhaupt erhalten hat, sonst haben Sie ein Problem wegen der Fristen. Rufen Sie doch einfach mal an und fragen Sie dort nach. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du es mit einschreiben gesendet ,damit du einen nachweis hast, dass du gekündigt hast? hast du noch resturlaub der dir ausgezahlt werden muss? hast du arbeitszeugnis angefordert? wann hast du denn gekündigt? da würde ich nochmal nachhaken wenn das länger als vier wochen her ist. auch mit einschreiben rückschein.
KielSprotte
Was erwartest du? Wenn deine EZ in einem Monat endet, ist es also September. Wenn dir noch Resturlaub, Ü-Std. oder was auch immer zustehen, dann wird das mit der September-Abrechnung verrechnet. Wenn bei euch zum Monatsende/Monatswechsel abgerechnet wird, dann kannst du in ca. 8 Wochen (=Anfang Oktober) noch einmal nachfragen (wenn bis dahin keine Unterlagen gekommen sind). Normale Abrechnungsroutine.
romankowitz
Hallo, wenn zum 30. September gekündigt wurde, dann würden wir die Unterlagen auch erst im Oktober versenden. Gruß Romankowitz
MamaausM
Letzte Abrechnungen werden bei uns auch erst Ablauf des gekündigten Monats versendet. Resturlaub etc werden dann ja erst abgerechnet. Allerdings schreiben wir stets einen Dreizeiler: wir bestätigen Ihre Kündigung .... Noch bestehende Ansprüche rechnen wir im Monat xx/21 ab.
Felica
Warum sollte man eine einseitige Willenserklärung bestätigen? Da gibt es doch nichts zu bestätigen. Wenn höchstens den Erhalt dieser. Aber das scheint unstrittig zu sein.
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