Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in der Elternzeit, zuvor nur 8 Wochen dort gearbeitet

Frage: Kündigung in der Elternzeit, zuvor nur 8 Wochen dort gearbeitet

Marie2410

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Hallo Frau Bader, ich habe zum Zeitpunkt meiner neuen Stelle mit dem letzten Arbeitstag beim alten AG einen positiven Schwangerschaftstest gehabt. Entsprechend beim neuen AG schwanger angefangen. Nach 8 Wochen bin ich in ein Beschäftigungsverbot gegangen. Zu dem Unternehmen besteht kein Kontakt mehr und ich möchte auf auf keinen Fall mehr nach der Elternzeit dort hin zurückkehren. Das Elterngeld haben wir bis Dezember beantragt, sprich ich möchte ab Januar eine neue Arbeitsstelle antreten. Die Elternzeit haben wir bis April 2022 beim Arbeitgeber beantragt Wäre es also möglich, dass ich mit den gesetzlichen 3 Monaten zum Ende der Elternzeit beim alten Arbeitgeber kündige und bereits im Januar bei meiner neuen Stelle anfange. Oder kann ich 4 Wochen vorher kündigen (so besagt es der Vertrag). Sprich im November/bzw Dezember "normal" kündigen unter Einhaltung der gesetzlichen 4 Wochen-Frist? . Ich bin super planlos und hoffe sehr auf eine Hilfe Ihrerseits. Des Weiteren bin ich mit sehr vielen Minusstunden in mein Beschäftigungsverbot gegangen. Kann ich da noch irgendwelche Folgen erleben (auszahlen meinerseits oder ähnliches?). Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar! Herzliche Grüße Marie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte stellen Sie die Frage neu mit konkreten Daten und ohne Formation zum alten Arbeitgeber, das ist ohne Relevanz. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du kannst mit 4 Wochen Frist zum 31.12. kündigen und dann am 1.1. eine neue Stelle antreten. Da du vermutlich noch Urlaub aus der BV und Muschu-Zeit hast, mußt du damit rechnen, dass der AG die aufgelaufenen Minusstunden verrechnet - schau mal, ob dazu was im Arbeits- und/oder Tarifvertrag steht (bzgl. Fristen).


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