Mitglied inaktiv
Hallo, wer kann mir helfen? Kann mir mein Arbeitgeber während des EU (endet Nov. 2001) wegen Verlegung der Betriebsstätte kündigen? Wenn ja, wird die Kündigungsfrist evt. erst ab Ende des EU gerechnet? Vielen Dank an alle, die mir Antworten geben können.
Liebe Antje, kann er, wenn es in dem bisherigen Ort keine Weiterführung des Betriebes gibt und der neue Betrieb weiter weg ist. Er braucht aber die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Kü. wird dann sofort, also bei Einhaltung der gesetzl. / vertragl. Fristen wirksam, nicht zum Ende des EU. Sie sind dann automatisch nicht mehr im EU. Gruß, NB
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