Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader!!! Ich war vor meinem Baby noch in der Ausbildung bei meinem AG und bin jetzt im EU! Da ich nach dem EU meine Arbeit nicht wieder antreten möchte, da ich mich entschieden habe nochmal eine andere Ausbildung zu beginnen, möchte ich so schnell wie möglich kündigen! Wenn ich meine Kündigeung morgen noch abgebe, kann ich dann rechtens zum 31.12.2000 kündigen oder gelten bei mir dann andere Kündigungsfristen, weil ich noch in der Ausbildung war! Vielen Dank! Silke T.
Liebe Silke, für Sie gilt das BBiG (=Berufsbildungsgesetz), danach können Sie mit 4- Wochen Frist kündigen, wenn Sie eine neue Ausbildung beginnen wollen. Wichtig: schriftlich!!! Gruß, NB
o.T.
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