Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich müsste im Juli 2006 wieder arbeiten, da dann mein Erziehungsurlaub endet. Mein Chef hat mir jetzt schon mitgeteilt, dass er mir am ersten Arbeitstag kündigen wird. Nun meine Fragen 1. Muss ich - wenn ich wieder so kommen würde (Vollzeit) dies auch drei Monate mitteilen ? 2. Eigentlich möchte ich - wenn nur Teilzeit arbeiten -. Bringt ein Antrag auf Verkürzung überhaupt etwas - (sind weniger als 5 Angestellte). Er lehnt es mir ja sowieso ab. 3. Ist es daher besser - wegen Arbeitslosengeld - keine Verkürzung zu beantragen. 4. Welche Kündigungsfrist muss er einhalten (war 6 Jahre dort) 5. Wie ist das mit dem Gehalt ? Da er mir kündigt - und für mich kein Platz da ist - bekomme ich dann überhaupt noch Gehalt für die Dauer der Kündigungsfrist ? Es sind viele Fragen. Ich wäre IHnen jedoch sehr dankbar, wenn Sie mir diese beantworten könnten. Herzliche Grüße babelila
Hallo, 1. Nein, einfach hingehen 2. Einen Anspruch haben Sie nicht - aber vielleicht geht er darauf ein 3.Entscheidend ist, wie lange Sie dem Arbeitsmarkt täglich zur Verfügung stehen 4. § 622 BGB lesen! 5. Ja Gruß, NB
Mitglied inaktiv
1.) Du mußt gar nicht sagen, wenn Du VZ wiederkommen willst. "Einfach" am ersten Arbeitstags auf der Matte stehen. 2.) Es könnte schon sein, daß die Arbeitsagentur Dir dann auch nur TZ erst mal bewilligt. Wobei: TZ mußt Du 3 Moante vorher "anmelden", dann muß dein AG innerh. von 1 Monat ablhenen... danach kannst Du Dich immer noch entschdien, ob Du nach der EZ grundsätzlich wieder VZ auf der Matte stehst. 4.) Die Kündigungsfrist regelt dein Arbeitsvertrag, sonst das Gesetz. 5.) Er kann dir frühestens am ersten Arbeitstag kündigen. Er kann Dich freistellen, aber muß Dich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen. Viele Grüße Désirée
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