Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung Elternzeit wegen neuem Mutterschutz, was wenn Kind früher kommt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung Elternzeit wegen neuem Mutterschutz, was wenn Kind früher kommt?

Chika14

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich habe noch eine Frage: Ich kündige meine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes. Mein Baby kommt voraussichtlich Ende Oktober zur Welt. Beginn Mutterschutz ist Anfang September. Was passiert denn wenn mein Baby ein Frühchen wäre und beispielsweise vor Beginn Mutterschutz, also noch in der Elternzeit zur Welt kommt (z.b August)? Bekommt man dann nur die 13,- von der KK?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, spannende Frage-nur interessant, wenn das Kind vor der 6 Wo. Frist geboren wird. Ich würde in das Schreiben schreiben "beende ich die 1. EZ zu Beginn des Mutterschutzes, voraussichtich...". Nehmen wir jetzt mal an, das Kind kommt 8 Wo zu früh - dann beginnt ja automatisch der Mutterschutz u die erste EZ endet. Liebe Grüße NB


Bambi1983

Beitrag melden

Das interessiert mich auch. Unser wurm sollte am 04.08. Kommen. Kam nun doch schon am 10.7. Lg. Hänge mich hier mal dran.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Was das Kind früher kommt ändert nix am Mutterschutz, das was vor der Geburt fehlt wird nach der Geburt rangehängt. Kommt es als Frühchen dann verlängert sich der Mutterschutz sogar noch.


Chika14

Beitrag melden

Auch wenn das Kind über 6 Wochen zu früh kommt und man ja offiziell noch in Elternzeit für das erste Kind ist? Das Geld von der KK bekommt man ja auf jeden Fall, aber auch die Aufstockung des ursprünglichen Gehaltes vom AG?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du bekommst den regulären Mutterschutz bezahlt, bei Frühchen eben länger. Kannst auch in die Meldung schreiben " Elternzeit beenden zum Tag vor Mutterschutz des Kindes ( voraussichtlicher ET yyyyy, dementsprechend voraussichtlicher Beginn Mutterschutz = yyyyyy ) Dann ist auch die Zeit vor den 6 Wochen abgesichert. Da die KK aber ab Geburt dann Mutterschutzgeld zahlt, wird der AG nachziehen. Dieser bekommt es ja eh von der Krankenkasse wieder.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich erwarte im Herbst mein zweites Kind und wäre zu Beginn des Mutterschutzes noch in Elternzeit mit Teilzeit und Bezug von Elterngeld Plus für mein erstes Kind. Ich habe jetzt gelesen, dass der Bezug von Elterngeld an das Vorhandensein von Elternzeit gebunden ist und habe in diesem Zusammenhang zwei Fragen die übrigen Elter ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...