Hallo Frau Bader,
Ich habe noch eine Frage:
Ich kündige meine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes. Mein Baby kommt voraussichtlich Ende Oktober zur Welt. Beginn Mutterschutz ist Anfang September. Was passiert denn wenn mein Baby ein Frühchen wäre und beispielsweise vor Beginn Mutterschutz, also noch in der Elternzeit zur Welt kommt (z.b August)? Bekommt man dann nur die 13,- von der KK?
von
Chika14
am 18.07.2015, 09:29
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit wegen neuem Mutterschutz, was wenn Kind früher kommt?
Hallo,
spannende Frage-nur interessant, wenn das Kind vor der 6 Wo. Frist geboren wird.
Ich würde in das Schreiben schreiben "beende ich die 1. EZ zu Beginn des Mutterschutzes, voraussichtich...".
Nehmen wir jetzt mal an, das Kind kommt 8 Wo zu früh - dann beginnt ja automatisch der Mutterschutz u die erste EZ endet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2015
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit wegen neuem Mutterschutz, was wenn Kind früher kommt?
Das interessiert mich auch.
Unser wurm sollte am 04.08. Kommen.
Kam nun doch schon am 10.7.
Lg. Hänge mich hier mal dran.
von
Bambi1983
am 18.07.2015, 15:26
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit wegen neuem Mutterschutz, was wenn Kind früher kommt?
Was das Kind früher kommt ändert nix am Mutterschutz, das was vor der Geburt fehlt wird nach der Geburt rangehängt.
Kommt es als Frühchen dann verlängert sich der Mutterschutz sogar noch.
von
Sternenschnuppe
am 18.07.2015, 16:02
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit wegen neuem Mutterschutz, was wenn Kind früher kommt?
Auch wenn das Kind über 6 Wochen zu früh kommt und man ja offiziell noch in Elternzeit für das erste Kind ist? Das Geld von der KK bekommt man ja auf jeden Fall, aber auch die Aufstockung des ursprünglichen Gehaltes vom AG?
von
Chika14
am 18.07.2015, 16:37
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit wegen neuem Mutterschutz, was wenn Kind früher kommt?
Du bekommst den regulären Mutterschutz bezahlt, bei Frühchen eben länger.
Kannst auch in die Meldung schreiben " Elternzeit beenden zum Tag vor Mutterschutz des Kindes ( voraussichtlicher ET yyyyy, dementsprechend voraussichtlicher Beginn Mutterschutz = yyyyyy )
Dann ist auch die Zeit vor den 6 Wochen abgesichert.
Da die KK aber ab Geburt dann Mutterschutzgeld zahlt, wird der AG nachziehen.
Dieser bekommt es ja eh von der Krankenkasse wieder.
von
Sternenschnuppe
am 18.07.2015, 17:17