Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung eines Vertrages bei einer Tagesmutter

Frage: Kündigung eines Vertrages bei einer Tagesmutter

Nivella

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Liebe Frau Bader, ich habe vor über einem Jahr einen Vertrag mit einer Tagesmutter geschlossen damit ich sicher einen Platz habe, diesen Herbst in Ruhe mit der Eingewöhnung beginnen kann und ab Januar wieder beruflich durchstarten kann. Ich wollte auch nicht wieder in die alte Arbeit zurück sondern etwas neues in der Nähe finden, daher war es mir egal dass die Tagesmutter in die entgegengesetzte Richtung liegt wie meine alte Arbeit. Dann kam Corona.. Und nun werde ich wieder in die alte Arbeit zurückkehren müssen weil ich keine andere Möglichkeit vorerst habe. Nun ist es so dass ich mein Kind weder zu den Zeiten der Tagesmutter bringen noch holen kann und jetzt etwas neues finden muss wo ich meinem Sohn unterbringen kann. Laut Vertrag ist eine ordentliche Kündigung erst in der Eingewöhnungsphase mit einer Frist von 10 Tagen möglich. Aber ich möchte auch nicht einem Kind den Platz jetzt blockieren bis Oktober, obwohl ich weiß dass ich den Platz nicht nehmen kann oder der Tagesmutter die Chance nehmen ein neues Kind zu finden nur weil ich erst ab Oktober kündigen kann.. Kann ich das trotzdem schon vorher machen? Und was bedeutet das mit den 10 Tagen? Muss ich dann 10 Tage bezahlen oder trotzdem komplett den ersten Monat obwohl ich gar nicht da bin? Fragen über Fragen.. Freie mich auf Antworten :-) Liebe Grüße Nivella


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben bei Kündgung keinen Anspruch auf einen neuen Platz. Am besten wäre es, wenn Sie beim JA (oder der städtischen Vermittlungsstelle) anfragen wegen einer anderen Tagesmutter. Und dann eben mit der alten sprechen - im schlimmsten Fall werden Sie im Übergang doppelt zahlen müssen. Ob da ein wichtiger Grund vorliegt, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, halte ich für fragwürdig. Liebe Grüße NB


Felica

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Frage einfach nach.


cube

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Bist du dir ganz sicher, dass du einen anderen Platz finden wirst, der zu deinen Zeiten passt? Ich würde mich da erst mal schlau machen und ggf. eher mit deinem AG sprechen, ob du deine Arbeitszeiten anpassen kannst. Wenn du jetzt die TaMu kündigst, hast du sehr wahrscheinlich keinen Anspruch mehr darauf, dass die Stadt dir einen Platz zuweisen muss und stehst hinterher evt. da, und kannst gar nicht arbeiten wegen fehlender Betreuung. Ansonsten: sprich mit der TaMu. Die wird sicher froh sein, genug Zeit zu haben, ein anderes Kind aufzunehmen. Evt. hat sie schon eins auf der Warteliste und du kommst ohne Probleme aus dem Vertrag raus. Geht das nicht: ja, du musst die Kündigungsfrist einhalten und entsprechend zahlen.


mellomania

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das problem ist, dass wenn du den platz kündigst, eine anspruch auf betreuung erlischt! die stadt muss dir keine neue betreuung suchen , du musst dann selber schauen. wenn du nix findest, kannst du nicht arbeiten und verlierst deine arbeit. ich würd erstmal mit dem AG sprechen


Nivella

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Ich habe bereits eine neue TM gefunden, daher ist das nicht das Problem.. die alte TM habe ich bereits angeschrieben aber keine Antwort erhalten. Ich hätte halt nur gerne gewusst ob und wie ich kündigen kann... :-)


cube

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Dann schriftlich gemäß Vertrag kündigen. Du wirst dann - sofern die Dame sich nicht doch noch mal meldet - eben zahlen müssen wie vertraglich vereinbart.


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