minuschka
Guten Abend Frau Bader, wegen Umzug und neue Kitaplatz habe ich die Betreuung von unsere Tochter in der Kita gekündigt. Der Die Kündigung-Eingangsdatum ist 29. Mai.17. Nun teilte mir die Leiterin folgendes: "... zudem ist eine Kündigung seitens des / der Personensorgeberechtigten zu Ende Juni oder Juli eines jeden Jahres ausgeschlossen. Das heißt, Ihre Kündigung greift fristgerecht zum 31.08.17." Meine Frage ist; warum ende August? ich habe die Kündigung Ende Mai und nicht Ende Juni oder Juli !!!... Nach meine Berechnung wäre es Mitte Juli...Liege ich falsch??? Ich bitte Sie dringen um Rückmeldung. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, da müssen Sie sehen, was in der Satzung steht. In vielen Kindergärten ist wegen dem Schulwechsel nur zu bestimmten Zeiten eine Kündigung möglich. Vor allem nicht in den Sommerferien, weil dann die Schul Kinder Eltern vorher kündigen um Geld zu sparen. Frage ist, ob ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, dazu würde ich vorschlagen, sie lesen erst noch mal in der Satzung. Sollte dann nicht stehen, würde ich nach einem Urteil suchen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Weil es oft nur möglich ist zum Ende des laufenden Kindergartenjahres zu kündigen. Ob das bei euch anders geregelt ist wegen Umzug müsstest Du in der Satzung nachlesen. In der Regel gibt es für solche Fälle ein Sonderkündigungsrecht. es gibt auch KiGas welche Juni und Juli nicht kündigen lassen wegen Sommerferien, gibt nämlich ganz schlaue Eltern welche meinen dann Geld sparen zu können wegen der Sommerferien.
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